So funktioniert die Entgeltumwandlung
Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttoeinkommens – max. 284,00 Euro monatlich – um und zahlen diesen Betrag in eine Direktversicherung bei der Provinzial Rheinland ein. Da Ihre Beiträge vom Brutto gezahlt werden, fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Im Beispiel werden so aus rund 50,00 Euro (Netto) rund 100,00 Euro (Brutto), die dem Aufbau Ihrer Altersversorgung dienen, zuzüglich 15 Euro von Ihrem Arbeitgeber. Die Gesamtanlage beträgt somit 115,00 Euro.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei neuen Entgeltumwandlungen seit 2019 einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Betrages. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart.
Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich Ihre Zuschüsse noch heute!
Hier sehen Sie, wie die Entgeltumwandlung im Einzelnen funktioniert (Lohnsteuerklasse 1):
vor Entgeltumwandlung | nach Entgeltumwandlung | |
---|---|---|
Bruttogehalt | 2.500,00 EUR | 2.400,00 EUR |
Abzgl. Steuern | 299,38 EUR | 274,49 EUR |
Abzgl. Sozialversicherung | 503,13 EUR | 483,00 EUR |
Nettoeinkommen | 1.697,49 EUR | 1.642,51 EUR |
Sie setzen bei diesem Beispiel tatsächlich nur 54,98 Euro ein, es werden aber 100,00 Euro bei der Provinzial Rheinland angelegt! Und zusätzlich wird der Vertrag von Ihrem Arbeitgeber in diesem Beispiel um 15 % aufgestockt, die Gesamtanlage beträgt somit 115,00 Euro!
Ihre Vorteile der Entgeltumwandlung bei der Provinzial Rheinland im Überblick
- Kostengünstige Absicherung – Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei
- Günstige Konditionen über Ihren Arbeitgeber
- Zusätzlich ein Zuschuss durch Ihren Arbeitgeber möglich
- Als klassische oder als fondsgebundene Variante möglich
- „Pleitesicherheit“, da keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt
- Leistungen wählbar:
- Lebenslange Rente
- Volle Kapitalauszahlung
- Teilkapitalauszahlung und Restverrentung
- Einschluss einer Hinterbliebenenrente ohne Gesundheitsprüfung
- Einschluss von Rentengarantiezeiten
Diese Optionen können zwei Monate vor gewünschtem Rentenbeginn von Ihnen gewählt werden.
- Flexible Abrufphase ab dem 62. Lebensjahr möglich
- Zuzahlungen möglich
- Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich