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Moped- und Rollerversicherung

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Ihre Moped- und Rollerversicherung

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Deshalb benötigen Sie eine Moped- und Rollerversicherung

Der Gesetzgeber schreibt für alle Moped- und Rollerfahrer grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung vor. Bei einem Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung für Sie und alle berechtigten Fahrer die Ansprüche geschädigter Dritter. Sie eignet sich für alle Kleinkrafträder (auch Mokicks oder Mopeds bezeichnet), also motorisierte Zweiräder mit einem max. Hubraum von 50cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Kleinkrafträder dürfen (im Gegensatz zu Mofas) bis zu zwei Personen befördern. Wann ist eine Teilkasko-Versicherung für Moped und Roller sinnvoll? Eine Teilkasko-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für Ihr Moped / Roller. Sie ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl, Brand, Hagel, Glasbruch. Sondereinstufung für Ihre erste Autoversicherung! Denn nach zwei schadenfreien Jahren mit dem Moped bei uns erhalten Sie für Ihre erste Autoversicherung die Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 2. Angebot anfordern

FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Roller- und Mopedversicherung

Bei Mopeds, Rollern und Mofas gilt das farbige Kennzeichen als sichtbarer Nachweis, dass man versichert ist. Jedes Jahr gibt es eine neue Farbe, damit die Polizei gleich sieht, ob vor ihr ein Roller mit einem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres. Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Verfallspolice. Und das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen geknüpft ist. So müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Versicherungskennzeichen am Roller anbringen. Damit zeigen Sie dann, dass Ihr Moped, Mofa oder Roller für die Teilnahme am Straßenverkehr richtig versichert ist. Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres. Wer später sein Nummernschild holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Mai benötigen, zahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag. Ja, auch Minderjährige können einen Mopedvertrag abschließen. Juristisch fällt das unter den Begriff des Taschengeldparagraphen. Sie bekommen das neue Versicherungskennzeichen bei Ihrem Versicherungsberater vor Ort.

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