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Wohngebäude­versicherung

Perfekter Rundum-Schutz für Ihr Haus

Unsere Wohngebäudeversicherung

Versichert sind Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ermöglicht schnelle Hilfe im Schadensfall durch unseren Schadenservice. Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit unseren zusätzlichen Bausteinen, z. B. gegen Starkregen oder den Handwerkerservice im Notfall. Angebot anfordern

Deshalb benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung

Als Hauseigentümer sollten Sie Ihr Hab und Gut zuverlässig schützen. Von Anfang an. Immerhin haben Sie viel Geld und Arbeit darin investiert. Eine Wohngebäudeversicherung ist daher unverzichtbar. Sie entschädigt bei Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. bei Zerstörung oder Beschädigung an den mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen, wie z. B. das Gartenhaus, der Geräteschuppen oder die Pergola. Folgekosten, die z. B. durch einen Brand entstehen. Angebot anfordern

Umfassender Schutz für Ihr Haus

Ihr Basisschutz mit den versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel WertPlus (Versicherung von Mehrkosten infolge von Veränderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften) Grobe Fahrlässigkeit Wir kümmern uns im Notfall um den Handwerker – an 365 Tagen rund um die Uhr. Für Notfall-Leistungen übernehmen wir bis zu 500 Euro und insgesamt bis zu 1.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich sorgt unser Gebäude-Schadenservice für Ihre Zufriedenheit, denn wir organisieren auf Wunsch z. B. die fachgerechte Schadenbehebung durch regionale Fachbetriebe, die Koordination der verschiedenen Gewerke und die Abrechnung mit den Handwerkern. Dieser Baustein versichert Ableitungsrohre außerhalb des Wohngebäudes. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen durch Starkregen und Hochwasser und den dadurch verursachten Rückstau. Wir zahlen Ihnen z. B. nach einem Sturm die Aufräumkosten für umgestürzte Bäume. Weitere Kosten, wie z. B. Vandalismusschäden oder Einbruchschäden am Gebäude, sind durch diesen Baustein ebenfalls abgesichert. Der richtige Schutz, wenn Sie z. B. eine Solar- oder Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach installiert haben. Wir zahlen die Nässeschäden an versicherten Sachen, die durch undichte Fugen in Ihrem Duschwannenbereich entstanden sind. Ladestation für Elektrofahrzeuge

FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung

Zum Wohngebäude gehören alle eingefügten Sachen, die bei Trennung zerstört oder im Wesen verändert werden. Diese Gebäudebestandteile sind fest in das Gebäude eingefügt und somit eine Einheit mit dem Gebäude. Dazu zählen z. B. Dachziegel, Vordächer und Schneefangzäune, Fenster, Rollos und Regenrinnen, Heizungs- und Klimageräte, thermische Solaranlagen. Der Versicherungsschutz gilt aber auch für Gebäudezubehör. Das sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen, wie z. B. Klingel- und Briefkastenanlagen, Markisen und Antennen. Je nach Umfang der ausgewählten Bausteine sind auch Grundstücksbestandteile mitversichert. Dazu zählen unter anderem Gartenhäuser, Grundstücksbeleuchtungen, Carports, Grundstückseinfriedungen (z. B. Zäune, Hecken), Pergolen, Kinderschaukeln und Schwimmbecken auf dem Versicherungsgrundstück. Ihrem Berater steht ein – von Bausachverständigen entwickeltes –  Wertermittlungsprogramm zur Verfügung. Dieses Programm berücksichtigt alle Besonderheiten Ihres Gebäudes und ermittelt so den korrekten Gebäudewert. Die Gebäudeversicherung passt sich jährlich den sich ändernden Preisen und Löhnen des Baugewerbes an. Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mitversicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten. Sollte das Gebäude trotz Reparatur im Wert gemindert sein, gleichen wir auch diese aus. Die Maximalentschädigung orientiert sich hierbei an den ortsüblichen Wiederherstellungskosten. Bei einem Totalschaden ersetzen wir Ihnen die gesamten ortsüblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neuwertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

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