Die Direktversicherung - die beliebteste Form der betrieblichen Altersversorgung!
Mit der Direktversicherung können im Versorgungsfall die Leistungen direkt an den Versicherten oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Die Direktversicherung ist vorteilhaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung als Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer.
Die Direktversicherung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert werden.
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