Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern eine Sozialleistung an!
Mit der Pensionskasse können Sie Ihrem Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit für seine Altersvorsorge bieten.
Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlt Beiträge an die Pensionskasse. Aus diesem Kapitalstock finanziert die Pensionskasse die Altersversorgung der Mitarbeiter. Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich ggf. 1800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden. Die Rentenleistungen werden nachgelagert besteuert.
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