
Mit der Unterstützungskasse können Ihre Mitarbeiter eine gute Sozialleistung erhalten!
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form eines eingetragenen Vereins. Der Arbeitgeber (Trägerunternehmen) wird Mitglied des Vereins und leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse; sie leitet diese Zuwendungen als Beitrag zu Rückdeckungsversicherungen an den öffentlich-rechtlichen Versicherer weiter. Mit den Rückdeckungsversicherungen werden die Versorgungsleistungen finanziert. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben.
© Provinzial Rheinland - Allgemeine Informationen





