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Mit einer Bauherrenhaftpflicht kann Ihnen als Bauherr nichts mehr passieren!

Wenn Sie als Bauherr für Ihren Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb Neubauten errichten lassen bzw. Aus- und Umbauten durchführen wollen, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll.

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Besser Sie sorgen vor ...

Denn Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken für Ihre Umgebung, Passanten und die beteiligten Personen mit sich. Als Bauherr ist Ihnen vom Gesetzgeber her eine Überwachungsfunktion auferlegt. Das gilt auch, wenn Sie Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben.
Beispielweise haften Sie bei Verstößen des Bauunternehmens gegen verkehrspolizeiliche Vorschriften (ungenügende Beleuchtung oder Absperrung und dergleichen mehr). Es ist daher für Sie unerlässlich, Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprühen Dritter gegen Sie als Bauherren abzusichern.

 

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