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Wer ist versichert?

Privat-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Ihren privaten Bereich ist besonders wichtig, denn nirgendwo anders kommt es häufiger zu juristischen Streitigkeiten – z. B. bei Vertragsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen oder Reklamationen nach Urlaubsreisen. Mit unserem Privat-Rechtsschutz sind Sie optimal abgesichert.

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner (außer im Single-Rechtsschutz)
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur 1. auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
  • Ältere, nicht mehr erwerbstätige, im selben Haus lebende Angehörige ab 60 Jahre

Verkehrs-Rechtsschutz

Fahren Sie Auto, Motorrad oder Fahrrad? Möchten Sie sich gegen Bußgeldbescheide, einen drohenden Führerscheinentzug oder bei Unstimmigkeiten mit Ihrer Autowerkstatt wehren? Oder nach einem Verkehrsunfall am liebsten sofort mit einem Anwalt sprechen? Dann ist unser Verkehrs-Rechtsschutz für Sie unerlässlich!

  • Versicherungsnehmer / Lebenspartner / minderjährige Kinder als
    – Eigentümer oder Halter der auf sie zugelassenen Fahrzeuge
    – Mieter oder berechtigte Fahrer fremder Fahrzeuge
    – Fahrgast
    – Fußgänger
    – Radfahrer
  • Berechtigte Fahrer und Insassen 
  • Alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Kraftfahrzeuge zu Lande

Wird kein Mehrfahrzeug-Rechtsschutz oder Baustein V (Verkehrs-Rechtsschutz) ohne den Baustein P (Privat-Rechtsschutz) abgeschlossen, sind abweichend Lebenspartner und minderjährige Kinder sowie die auf sie zugelassenen Fahrzeuge nicht mitversichert, sondern nur ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Kraftfahrzeug zu Lande.

Haus- & Wohnungs-Rechtsschutz

Oft beginnen sie als Lappalien – und landen schließlich doch vor Gericht: die Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermietern. Die Gründe sind vielfältig, sei es der Grill auf dem Balkon, die Mieterhöhung oder der Schimmel im Bad. Doch ob als Mieter oder Eigentümer – mit unserem Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz können Sie nachts immer ruhig schlafen!

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner (außer im Single-Rechtsschutz)
  • Alle im Inland gelegenen und selbst genutzten privaten Wohneinheiten des Versicherungsneh-mers und des Lebenspartners (Einfamilienhaus, Wohnung, Ferienwohnung bzw. -haus und dazu gehörende Garagen und Abstellplätze)

Berufs-Rechtsschutz

Auseinandersetzungen im beruflichen Bereich sind besonders teuer. Denn in einem Arbeitsrechtsstreit müssen beide Parteien alle Kosten bis zur ersten Instanz selber tragen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Doch egal, ob es um eine Kündigung geht, eine Abmahnung oder eine ungerechte Beurteilung – unser Berufs-Rechtsschutz übernimmt die oft sehr hohen Kosten und unterstützt Sie mit den besten Fachanwälten.

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner (außer im Single-Rechtsschutz)
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur 1. auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)

Unsere Empfehlung: Verzichten Sie auf nichts! Genießen Sie Rundumschutz mit unserem Privat-, Verkehrs-, Haus- & Wohnungs- und Berufs-Rechtsschutz. Damit sind Sie und Ihre Familie in diesen Lebensbereichen optimal abgesichert.

   
Was ist versichert?

Die hier abgebildeten Leistungsbeispiele zeigen exemplarisch, welche Risiken bei Abschluss des kompletten Rechtsschutz-Pakets (Privat-, Verkehrs-, Haus- & Wohnungs- und Berufs-Rechtsschutz) abgedeckt sind.

Neu: Telefonische Rechtsberatung im Privatbereich
Bei Fragen zu allen versicherten, nicht versicherten und sogar nicht versicherbaren Risiken erhalten Sie kompetente telefonische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt – sooft Sie diese benötigen.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Bei einem Freundschaftsspiel erleidet Ihr 12-jähriger Sohn durch die extrem unangemessene Härte eines Gegenspielers einen Sehnenabriss. Sie fordern Schmerzensgeld für Ihren Sohn.

Nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie verletzt wurden, will die Versicherung Ihres Unfallgegners nur einen Teil des Schadens ersetzen. Im Prozess wird zudem noch ein ärztliches Gutachten eingeholt.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie erwerben im Internet eine Digitalkamera für 350 € von einer in Großbritannien ansässigen Firma. Obwohl Sie das Geld überwiesen haben, erfolgt keine Lieferung. Sie müssen die Rückzahlung des Geldes auf dem Klageweg durchsetzen.

Kurz nach einer Inspektion Ihres PKW frisst sich der Motor wegen Ölmangels fest. Sie wollen die Inspektions-Werkstatt wegen der jetzt erforderlichen Reparatur auf Schadenersatz verklagen.

Sozial-Rechtsschutz
Das Sozialamt hat den Grad Ihrer Schwerbehinderung gekürzt, obwohl die Beschwerden schlimmer geworden sind. Sie klagen vor dem Sozialgericht.

Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
Ihr Sohn ist mit seinem Zeugnis unzufrieden: Nichtversetzung. Sie fordern vor dem Verwaltungsgericht eine Änderung.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Die Verwaltungsbehörde weigert sich, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erteilen. Begründung: Ihr Sehvermögen sei nicht mehr ausreichend. Hiergegen möchten Sie sich wehren.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Nach der Trennung vom Ehepartner wollen Sie wissen, wer bis zur Scheidung in der Wohnung bleiben darf, wer die vorläufige Sorge für die Kinder hat und wie der Haushalt aufzuteilen ist.

Opfer-Rechtsschutz
Sie werden auf einem Volksfest von einer Gruppe Jugendlicher zusammengeschlagen und ausgeraubt. Im Strafverfahren möchten Sie als Nebenkläger Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben. Sie und Ihre Beifahrerin sind aber anderer Meinung. Sie wehren sich gegen den Vorwurf.

Straf-/Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz
Gegen Ihren Sohn, der gerade seinen Wehrdienst ableistet, wird ein Disziplinarverfahren wegen eines angeblichen Dienstvergehens eingeleitet. Er möchte sich gegen die Vorwürfe wehren.

Während Ihres Urlaubs in Spanien verschulden Sie infolge von Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall mit Todesfolge. Aufgrund der zu erwartenden Gefängnisstrafe wird eine Kaution von 50.000 € festgesetzt. Sie beauftragen einen spanischen Anwalt mit Ihrer Verteidigung.

Spezial-Straf-Rechtsschutz für ehrenamtliche Tätigkeit
Sie sind in Ihrer Freizeit ehrenamtlicher Vorsitzender des örtlichen Fußballclubs. Jemand zeigt Sie wegen der Unterschlagung von Vereinsgeldern an. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Hiergegen möchten Sie sich wehren und sich von einem Rechtsanwalt beratenlassen.

Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen Bereich
Sie arbeiten in einem Altenheim. Eine der zu pflegenden Personen beschuldigt Sie zu Unrecht des Diebstahls. Ihr Anwalt vertritt Sie im Strafverfahren.

Rechtsschutz als Arbeitgeber von Hauspersonal
Sie kündigen Ihrer Putzhilfe. Diese möchte weiter bei Ihnen beschäftigt sein und klagt.

Steuer-Rechtsschutz
Das Finanzamt hat bestimmte Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht anerkannt. Ihr Einspruch bleibt erfolglos. Sie klagen vor dem Finanzgericht.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Die Bäume und Sträucher Ihres Nachbarn beeinträchtigen Ihr Grundstück. Da Ihr Nachbar nicht einsichtig ist, schalten Sie einen Anwalt ein.

Arbeits-Rechtsschutz
Ohne wichtigen Grund kündigt Ihr Arbeitgeber Ihnen schriftlich. Dies akzeptieren Sie nicht und müssen binnen drei Wochen Klage erheben.

Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz
Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen schriftlichen Aufhebungsvertrag vor, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Sie möchten eine höhere Abfindung aushandeln sowie den Firmenwagen länger nutzen und beauftragen einen Rechtsanwalt.

   
Was wird gezahlt?

Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter Höhe für

  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Dolmetscherkosten im Ausland

Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.

   
Was ist nicht versichert?

  • Baurecht
  • Vertretung in Familien- und Erbsachen (außer Erstberatung)
  • Vorsatzverurteilung bei Straftaten
  • Bürgschaftsangelegenheiten

Eine detaillierte Auflistung aller Ausschlusskriterien finden Sie in §3 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der ÖRAG.

   
Was fehlt noch?

Mit unserem kompletten Rechtsschutz-Paket (Privat-, Verkehrs-, Haus- & Wohnungs- und Berufs-Rechtsschutz) sind Sie

  • rund um Ihr Privatleben
  • als Verkehrsteilnehmer
  • rund um Ihr Zuhause
  • und im Berufsleben abgesichert.

Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, z.B. zum Firmen-Rechtsschutz, hilft Ihnen Ihr Betreuer vor Ort gern weiter. Oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

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