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Was ist das?

Fügt man einem anderen einen Schaden zu, so ergibt sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen. Dieser Schadenersatz kann teuer sein! Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen in voller Höhe und unbegrenzt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens von einem anderen gegen Sie erhoben wird.

Die Provinzial als Ihr Haftpflichtversicherer

  • prüft, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
  • übernimmt die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist, sofern der Schaden oberhalb einer vereinbarten Selbstbeteiligung liegt,
  • wehrt gegen Sie unberechtigt erhobene Schadenersatzansprüche ab.
   
Wer ist versichert?

Im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer selbst und – soweit vereinbart –

  • der Ehegatte/in oder eingetragener Lebenspartner/in
  • der Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • minderjährige, unverheiratete Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder und Pflegekinder im rechtlichen Sinn)
  • die volljährigen, unverheirateten Kinder, solange sie sich noch in einer Schul- oder anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. Grundwehr- oder Zivildienst leisten, max. jedoch bis zum 27.Lebensjahr mitversichert.
   
Was ist versichert?

Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt die Risiken des täglichen Lebens ab und bietet u.a.

  • erweiterten Versicherungsschutz im Ausland (weltweit) bis zu einem Jahr
  • Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Wohnräumen bis zu 50.000 EUR
  • Versicherungsschutz für das Halten von zahmen Haustieren (außer Hunden, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren)
   
Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder von mitversicherten Personen
  • Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an gemieteten Wohnräumen
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kfz verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder

Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden 200 EUR selbst.

   
Was fehlt noch?

Bei Bedarf können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell erweitern um:

  • Amtshaftpflichtversicherung für Angehörige des Öffentlichen Dienstes
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Öltank-Haftpflichtversicherung (für Öltankbesitzer)
  • Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (für Vermieter)
  • Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung (z. B. für Pferdehalter)
  • Wassersport-Haftpflichtversicherung (für Motorboot-/Segelbootbesitzer)

Daneben gibt es auch Haftpflichtversicherungen für den beruflichen und betrieblichen Bereich. Für eine umfassende Beratung stehen Ihnen unsere Fachleute gern zur Verfügung.

   
Wer hilft mir weiter?

Wir helfen Ihnen gerne: Im Schadenfall sollte Folgendes beachtet werden:

  • Bitte benachrichtigen Sie unverzüglich Ihren zuständigen Sparkassen-Berater. Dort erfahren Sie dann, was zu tun ist.
  • Erkennen Sie möglichst keine Forderung an. Leisten Sie möglichst keinen Ersatz, auch nicht teilweise.
  • Sollten Sie im Schadenfall einen Mahnbescheid erhalten, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Die Haftpflichtprozesse führt der Versicherer.
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