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Schadenersatz

 
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Schadensersatz

Wenn’s im Straßenverkehr kracht, dann ist das schon ärgerlich genug.

Mit der richtigen Kfz-Versicherung haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen schnell und unbürokratisch hilft. Deshalb hier die wichtigsten Informationen, was Ihre Kfz-Versicherung für Sie im Schadensfall leistet.

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung – die Pflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug. Es werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung immer nur Schäden an anderen Sachen oder Personen abgedeckt.

Das bedeutet, wenn Sie einen Unfall schuldhaft verursacht haben, dann begleicht Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die berechtigten Forderungen des Unfallgegners. Für Ihre eigenen Schäden müssen Sie selbst aufkommen – und das kann schnell teuer werden!

Wenn der Unfallgegner wiederum die Schuld am Unfall trägt, dann haben Sie entsprechende Ansprüche gegenüber dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Folgende Schadensarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Personenschäden
  • Sachschäden

Sie möchten jetzt eine Haftpflichtversicherung abschließen? Hier können Sie es tun!

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung – die wichtigsten Leistungen

  • Personenschäden

Erstattet werden Heilungskosten wie z. B. orthopädische Hilfsmittel, Diäten oder Pflegepersonal, soweit sie nicht von einer Krankenkasse oder anderen Stellen übernommen werden.

Dies gilt auch für etwaige Verdienstausfälle, Schmerzensgeld oder Renten bei Invalidität bis hin zu Begräbniskosten und Hinterbliebenenversorgung.

  •  Sachschäden

An erster Stelle steht die Erstattung der Reparaturkosten und ggf. von Gutachtenkosten. Bei kleineren Schäden genügt oft die Vorlage eines Kostenvoranschlags. Bei größeren Schäden sollte die Versicherung den Schaden begutachten. Auf jeden Fall sollten Sie immer mit der Kfz-Versicherung Kontakt aufnehmen, bevor Sie Reparatur- und andere Maßnahmen in die Wege leiten.

Ist das Kraftfahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, so werden die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt ersetzt.

Nutzen Sie während der Reparaturdauer einen Mietwagen, so werden die Kosten eines vergleichbaren Fahrzeuges ersetzt.

Verzichten Sie auf einen Mietwagen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, solange Ihr Fahrzeug repariert wird. Mit einem Unfall ist immer eine Wertminderung des Kraftfahrzeuges verbunden.

 

Auch hier zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die durch den Gutachter ermittelte Wertminderung. Bei einem Totalschaden erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug.

 

Die Kfz-Kaskoversicherung leistet Schadensersatz

Ein Unfall mit dem PKW ist schnell passiert. Einen Moment nicht aufgepasst und schon hat’s gekracht! Wie gut, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Sie in so einem Fall schützt. Denn die Kosten für den Schadensersatz an fremden Sachen und Personen summieren sich schnell auf viele tausend Euro.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt bei einem schuldhaften Unfall allerdings nur die Kosten für Sach- und Personenschäden am gegnerischen Fahrzeug. Auf den eigenen Kosten bleiben Sie dann sitzen! Vermeiden Sie dieses Risiko, indem Sie eine Kfz-Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abschließen, ggf. in Verbindung mit einer Rechtsschutz- oder Insassenunfallversicherung.

 

 

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