Schadensmeldung |
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SchadenmeldungEin Unfall ist immer ärgerlich: Er kostet Zeit und Nerven. |
Damit er nicht zusätzlich auch noch Geld kostet, haben Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen immer einen Partner an der Seite, der Ihnen hilft, den Schaden zügig und unbürokratisch zu regulieren. Ihre Kfz-Versicherung benötigt dazu Ihre Unterstützung. Deshalb sollten Sie folgende Tipps beherzigen:
Schnelle Schadenmeldung
Melden Sie den Unfallschaden immer unmittelbar Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Die Meldefrist beträgt eine Woche. Diese Meldepflicht gilt auch für weitere Versicherungen wie die Insassenunfall- oder die Schutzbriefversicherung. Dabei ist es zunächst nicht relevant, wer am Unfall die Schuld trägt.
Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder um einen gravierenden Unfall mit großem Sach- und/oder Personenschaden. Durch eine schnelle Schadensmeldung sorgen Sie selbst dafür, dass der Unfall und seine Folgeschäden durch Ihren Kfz-Versicherer schnell und unbürokratisch reguliert werden kann. Die Schadensmeldung kann telefonisch, online oder auch persönlich bei Ihrem Versicherungsbüro erfolgen. Die Mitarbeiter Ihres Versicherungsunternehmens helfen Ihnen, die weiteren und richtigen Schritte zu unternehmen!
Nicht abwarten – selbst aktiv bei der Schadenmeldung werden!
Liegt die Schuldfrage eindeutig beim Unfallgegner, so setzen Sie sich direkt nach dem Unfall auch mit der Kfz-Versicherung des Unfallschuldigen in Verbindung. Die Daten dazu entnehmen Sie dem Unfallbericht. Warten Sie also nicht ab, ob und wann der Unfallgegner den Unfall tatsächlich seiner Versicherung meldet. Sie verlieren dabei nur unnötig Zeit.
Ist der Wagen noch verkehrstüchtig, so bringen Sie ihn selbst in eine Werkstatt. Informieren Sie darüber die gegnerische Kfz-Versicherung, damit diese zügig eine Schadensbegutachtung in die Wege leiten kann.
Ist der Wagen nicht mehr verkehrstüchtig, so lassen Sie ihn in die nächste Werkstatt abschleppen.
Die Kosten trägt im Übrigen dann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Für die Kfz-Werkstätten sind Unfallschäden Alltag.
Die Mitarbeiter dort stehen Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich ebenso bei unklarer Schuldfrage bzw. wenn Sie den Unfall schuldhaft verursacht haben. Im Zweifel berät Sie Ihr Kfz-Versicherungsunternehmen gerne.
Einen Anwalt einschalten – wann ist das notwendig?
Generell gilt die Regel: Bei Bagatellschäden und bei eindeutiger Rechtslage ist kein Anwalt notwendig. Bei großen Schäden an Sachen und bei verletzten oder getöteten Personen ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll und notwendig. Ihr Versicherungsunternehmen hilft Ihnen, den für Sie richtigen Fachanwalt zu finden.
Ist der Unfallgegner schuldig, so trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten.
Bei unklarer Schuldfrage sollten Sie immer vor Einschaltung eines Anwaltes mit Ihrer Auto-Versicherung sprechen.
Das gilt auch, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Sonderfall: Das Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen
Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) Postfach 10 14 02 20009
Hamburg Telefon: (040) 33 44 00
Telefax: (040) 33 44 07 040
E-Mail: claims@gruene-karte.de
Homepage: www.gruene-karte.de
Auf der Homepage des DBGK finden Sie zusätzlich viele hilfreiche Tipps und Downloads rund ums Thema Kfz-Unfall.

