eVB - Zulassung |
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)Sie stehen vor der Zulassung eines Autos? Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Das geschieht über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): |
Sie erhalten vom Ihrem Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Wie die elektronische Versicherungsbestätigung genau funktioniert und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie von uns.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - was ist das?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland obligatorisch ist. Früher wurde das Ganze in Papierform mit der Doppelkarte abgewickelt. Die Doppelkarte gibt es nicht mehr, heute läuft die Versicherungsbestätigung nur noch elektronisch ab mithilfe der sogenannten Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer).
Wie komme ich an eine eVB-Nummer?
Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach: Er teilt Ihnen für die elektronische Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) per Post oder SMS mit. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (z.B. HR23BV7). Sie kann ebenso online bei Ihrem Versicherer beantragt werden.
Was muss ich beachten, wenn ich eine eVB-Nummer beantrage?
Sie sollten darauf achten, dass Sie Ihre Daten vollständig und fehlerfrei eintragen, d. h. sie sollten mit den Daten im Personalausweis identisch sein. Die Gültigkeit der eVB-Nummer wird vom Versicherungsunternehmen festgelegt.
Wie funktioniert die elektronische Versicherungsbestätigung?
Ihre Versicherung überprüft Ihre Daten und sendet sie an eine zentrale Datenbank. Daraufhin erhalten Sie Ihre Versicherungsbestätigungsnummer. Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Schrittweise soll die Online-Zulassung eingeführt und durchgesetzt werden: in einigen Kommunen können Sie Ihr Fahrzeug schon über das Internet anmelden.
Ist die elektronische Versicherungsbestätigung mein einziger Nachweis, dass ich versichert bin?
Nein! Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs oder dem Versicherungswechsel erhalten Sie Ihren Versicherungsschein auf dem Postweg. Die eVB-Nummer dient nur für die Zulassungsbehörde als Bestätigung Ihrer Haftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherung
Elektronische Versicherungsbestätigung für bereits zugelassene Fahrzeuge?
Ein bereits zugelassenes Auto muss nicht erneut angemeldet werden. Es findet auch kein Austausch der Versicherungsbestätigung statt.
Benötige ich eine eVB-Nummer, wenn ich mein Fahrzeug abmelden möchte?
Nein! Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, benötigen Sie keine eVB-Nummer, sondern die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erleichtert und beschleunigt die Zulassung Ihres Autos enorm. Bei Fragen zur elektronischen Versicherungsbestätigung oder zu den Leistungen Ihrer persönlichen Kfz-Haftpflichtversicherung wenden Sie sich einfach an Ihren Versicherer.
Welche Zulassungsdokumente brauche ich?
Für eine Zulassung brauchen Sie nicht nur eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), sondern auch verschiedene weitere Dokumente. Wir haben Ihnen eine Liste zusammengestellt, welche Zulassungsdokumente von Ihnen bei welcher Zulassung verlangt werden. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich noch einmal genauer über die Zulassungsdokumente bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. In einigen Kommunen können Sie die Zulassung schon über das Internet erledigen.
Zulassungsdokumente für einen Neuwagen
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- eventuell EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) (wird vom Hersteller ausgestellt)
Zulassungsdokumente für einen Gebrauchtwagen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung
- Abmeldebescheinigung (falls das Fahrzeug abgemeldet wurde)
- Kfz-Schilder (falls das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet wird)
Dokumente für Wiederanmeldung eines Fahrzeugs
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebestätigung (bei Stilllegung vor dem 01.10.2005)
- Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kfz-Schilder
Dokumente bei Wohnortswechsel oder Namensänderung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kfz-Schilder

