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Prüfungen 

Prüfung bestehen!

Für den Erweb des Führerscheins müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung bestehen. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, wie Sie Ihr Ziel am Besten erreichen. 


Lernmethoden Faustregeln Verkehrsübungsplatz Theoretische Prüfung Praktische Prüfung Durchgefallen
 

 

So lernt es sich besser!

Lernen kann Spaß machen. Wir geben Ihnen einige Tipps, wie Sie schneller und effektiver den Lernstoff beherrschen.

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Theorie

  • Notizen und Lehrmaterial
    Machen Sie sich in jeder Theoriestunde Aufzeichnungen zum Thema. Nutzen Sie Lehrbücher, prüfungsorientierte Testbögen und CDs. Auch das Internet ist Ihnen eine große Hilfe.
  • Zeit und Ort
    Nehmen Sie sich genügend Zeit und lernen Sie nicht "zwischen Tür und Angel". Suchen Sie sich einen ruhigen Arbeitsplatz.

 

  • Testbögen und Wiederholung
    Testen Sie Ihr Wissen mit  Hilfe der Fragebögen. Lernen Sie den Unterrichtsstoff solange, bis Sie sich sicher fühlen. Wenn Sie die Faustformeln auswendig lernen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Praxis

  • Sehen und Lernen
    Befassen Sie sich intensiv mit allen Handgriffen und Bewegungsabläufen. Stellen Sie sich an einer schwierigen Verkehrskreuzung vor, wie Sie fahren und reagieren würden.
  • Übung
    Nehmen Sie so viele Fahrstunden bis Sie sich sicher fühlen. Eine zusätzliche Übungsmöglichkeit bieten Verkehrsübungsplätze.
 

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Faustregeln

Die theoretische Prüfung steht bevor. Wieviel Abstand muss man halten? Wie wird der Bremsweg gemessen? Wenn Sie die wichtigsten Faustregeln und Formeln beherrschen, kann in der Prüfung nichts mehr schief gehen.

Thema

Die Formel

Abstand

  • Halber Tacho: Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften: Halber Tachostand in Metern. Beispiel: Bei 70 Stundenkilometern = 35 Meter Abstand.
  • Drei Pkw-Längen: Im Stadtverkehr: 15 Meter oder drei Pkw-Längen Abstand.
  • Doppelter Abstand: Bei schlechter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen: Sicherheitsabstand verdoppeln.
Reaktionsweg
  • Zehntel-Tacho mal drei:
    Formel: Geschwindigkeit/10 x 3 = Reaktionsweg (in Metern)
    Beispiel: Bei 70 Stundenkilometern (70/10) x 3 = 7 x 3 = 21 Meter
Bremsweg
  • Zehntel-Tacho hoch zwei:
    Formel: Geschwindigkeit/10 x Geschwindigkeit/10 = Bremsweg (in Meter)
    Beispiel: Bei 80 Stundenkilometern (80/10) x (80/10) = 8 x 8 = 64 Meter
Anhalteweg
  • Summe aus Reaktionsweg und Bremsweg:
    Formel: Reaktionsweg + Bremsweg
    Beispiel: Bei 50 Stundenkilometern 50/10 x 3 = 5 x 3 = 15
    50/10 x 50/10 = 5 x 5 = 25
    Summe = 40 Meter
Sichtweiten unter 50 Meter
  • Höchstgeschwindigkeit: 50 Stundenkilometer
Seitenabstand
  • Zu Fahrzeugen: 1 Meter
  • Zu Fußgängern und Zweirädern: 1,5 Meter
  • Zur Straßenbahn: 0,5 Meter 

 

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Üben, üben und nochmals üben

Übung macht den Meister: Verkehrsübungsplätze bieten Ihnen eine gute Möglichkeit, sich intensiver mit dem Fahrzeug, der Straße und den Verkehrsregeln vertraut zu machen.

Voraussetzungen:

  • Ein zugelassener Pkw.
  • Der Begleiter muss über einen Führerschein der Klasse B verfügen.
  • Mindestalter des Fahrers: 16 Jahre; Mindestalter der Begleitperson: 18 Jahre.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Verkehrsübungsplätzen. Die Adressen können Sie in Ihrer Fahrschule erfragen.

 

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Gut gelernt ist fast bestanden

Sie haben den Theorie-Unterricht regelmäßig besucht? Dann wird es jetzt ernst. Sie können sich zur theoretischen Prüfung anmelden. Wir zeigen Ihnen die Zulassungsvoraussetzungen der Prüfung auf.

 

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Zulassungsvoraussetzungen

  • Anmeldung: Der amtliche Prüfungsauftrag liegt dem TÜV vor.
  • Pflichtstunden: Sie haben den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht.
  • Prüfungsreif: In einer Vorprüfung haben Sie Ihr Können bereits unter Beweis gestellt.
  • Alter: Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des  Mindestalters ablegen.

Ablauf der Prüfung

  • Prüfer und Dauer
    Die theoretische Prüfung läuft schriftlich unter Aufsicht eines TÜV- oder DEKRA-Gutachters ab. Zum Ausfüllen der Fragebögen haben Sie 30 Minuten Zeit.
  • Prüfungsbögen
    Sie müssen für einen Führerschein der Klasse B 30 Fragen beantworten. Maximal neun Fehlerpunke sind zulässig.
 

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Ihr Können ist gefragt

Nun wird es ernst: die praktische Führerscheinprüfung steht bevor. Zeigen Sie was Sie können. Wir zeichnen Ihnen den Weg der Prüfung auf.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Theorie

Für die Anmeldung ist Voraussetzung, dass Sie die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden haben.

  • Anmeldung

Die Fahrschule meldet Sie zur praktischen Prüfung an.

  • Pflichtstunden

Sie haben fleißig geübt und haben die vorgeschriebenen Fahrten absolviert. Ob Sie prüfungsreif sind, entscheidet Ihr Fahrlehrer.

  • Alter

Die Prüfung auf der Straße dürfen Sie frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen.

Ablauf der Prüfung

  • Prüfer und Dauer
    Sie werden von einem TÜV- oder DEKRA-Gutachter geprüft. Die Prüfung für die Pkw-Klasse B dauert 45 Minuten.
  • Stationen
    Fahrten in der Stadt, auf Landstraßen und Autobahnen sind typische Strecken. Sie müssen dabei beweisen, dass Sie das Fahrzeug und die Regeln des Straßenverkehrs sicher beherrschen.
 

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Durchgefallen

Schauen Sie nach vorne!

Eine nicht bestandene Prüfung ist noch lange kein Beinbruch. Mit unseren Tipps zur praktischen und zur theoretischen Prüfung klappt es beim zweiten Mal bestimmt. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei einer Wiederholung beachten müssen.

  • Wartezeit
    Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholt werden. Das sind in der Regel nicht weniger als zwei Wochen. Wird die theoretische oder die praktische Prüfung auch nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden, darf der Bewerber die jeweilige Prüfung erst nach Ablauf von drei Monaten wiederholen. Sie können eine Prüfung so oft wiederholen, wie Sie möchten.
  • Unterricht
    Übung macht den Meister – nehmen Sie weiter am Theorie-Unterricht teil. Zusätzliche Fahrstunden verschaffen Ihnen  Sicherheit für die praktische Prüfung.
  • Frist
    Beachten Sie, dass die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden muss. Ansonst ist die theoretische Prüfung ungültig. Auch der Führerscheinantrag hat nur eine Gültigkeit von einem Jahr.

 

 

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Markus Torner

Schützenstr.1 u.3
50126 Bergheim

Tel: 02271 / 42221

Fax: 02271 / 44490

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Mo - Fr 9.00 - 12.30 Mo, Di und Do 15.00 - 18.00 und nach Vereinbarung

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