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Kaufvertrag

 
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Der Kaufvertrag

Sie haben Ihren Wunschwagen gefunden. Preis und Konditionen sind ausgehandelt. Dann fehlt nur noch der schriftliche Kaufvertrag. Der sichert Sie ab – für den Fall des Falles.

Bei einem Händler ist ein schriftlicher Kaufvertrag selbstverständlich. Kaufen Sie das Auto von einer Privatperson, so verwenden Sie am besten einen Mustervertrag, den Sie sich im Internet herunterladen können. Lesen Sie hier, auf welche Punkte Sie im Kaufvertrag achten sollten, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben!

Auf Nummer sicher – Daten und Fakten

Kaufen Sie beim Händler, so hat dieser Ihre und seine Kerndaten (Name, Anschrift usw.) bereits in den Kaufvertrag eingepflegt. Sollen Sie von privat einen Wagen erwerben, so tragen Sie alle relevanten Daten in die entsprechenden Felder des Mustervertrages ein. Lassen Sie sich sicherheitshalber auch den Personalausweis des Verkäufers zeigen. Gehen sie mit dem Verkäufer einfach den Vertrag Punkt für Punkt durch. Lassen Sie sich, wenn nötig, die entsprechenden Unterlagen und Belege zeigen und eine Kopie davon aushändigen.

Achten Sie darauf, dass Verkäufer und Eigentümer des Fahrzeuges identisch sind. Wenn nicht, dann lassen Sie sich eine entsprechende Vollmacht vorlegen.

Kontrollieren Sie sorgfältig alle Daten des Fahrzeuges nach dem Fahrzeugschein (Seit 01.10.2005: Zulassungsbescheinigung Teil I)  und dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Den Tag der  Erstzulassung, den Kilometerstand, die Zahl der Vorbesitzer und die Protokolle der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung nicht vergessen!

Ist der Wagen unfallfrei, so lassen Sie sich das im Kaufvertrag bestätigen. Wenn nicht, dann Art und Umfang des Schaden exakt notieren, ggf. mit entsprechenden Rechnungen belegen lassen. Dies gilt auch für größere Reparaturen wie Einbau eines Austauschmotors. Hat der Wagen Mängel, so sind diese genau zu beschreiben.

Der vereinbarte Kaufpreis und die unterschriftliche Bestätigung beider Parteien mit Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Dies gilt auch für die Art und Weise der Bezahlung (bar – Verrechnungsscheck – Überweisungsbeleg – Ratenzahlung).

Zusagen – immer schriftlich!

Mündliche Zusagen, etwa über Sonderleistungen wie eine kostenlose erste Inspektion, haben einen gravierenden Nachteil. Sie sind nur mündlich und damit im Streitfall nichts wert. Deshalb heißt die allererste Regel beim Kauf eines PKW: Alle Absprachen gehören in den schriftlichen Kaufvertrag. Das bindet beide Seiten – Verkäufer und Käufer! Dies gilt natürlich auch für vereinbartes Zubehör wie z. B. ein Satz Winterreifen.

Sicher fahren – mit der richtigen Versicherung

Der Gesetzgeber schreibt es vor: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Wagen nicht bei der Kfz-Zulassungsstelle an- oder umgemeldet werden. Der Versicherungsnachweis erfolgt durch eine elektronische Versicherungsbestätigung, das eVB-Verfahren.  Bedenken Sie, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen Minimal-Schutz darstellt. Wenn Sie einen optimalen und preiswerten Versicherungsschutz für sich und Ihren Wagen haben möchten, so fragen Sie Ihr Versicherungsunternehmen. Die Mitarbeiter schnüren  für Sie ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungspaket, z. B. durch eine preisoptimierte Kfz-Kaskoversicherung in Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung und Insassenunfallversicherung.
 

 

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Karlheinz Scheurer

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Tel: 0651 / 9791100

Fax: 0651 / 9791101

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