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Grundbuch und Notar

 

Der Notarvertrag – gut geprüft?

Endlich – Sie haben Ihr Traumgrundstück gefunden. Doch bevor Sie mit dem Bau starten, müssen Sie noch zum Notar. Dieser muss den Kaufvertrag notariell beglaubigen. Folgende Punkte sollten Sie vor der Beurkundung beachten.

Damit Sie die Möglichkeit haben, den Kaufvertrag in Ruhe zu prüfen, sollte Ihnen der Entwurf des Kaufvertrags ein paar Tage vor dem Notartermin vorliegen. Streichen Sie offene Fragen und eventuelle Änderungswünsche an, damit diese vor der Unterzeichnung geklärt werden können. Sind alle Angaben wie Kaufpreis, Angaben zu den Vertragspartnern, Eintragungen im Grundbuch etc. richtig?

Unterlagen, die Sie benötigen

Damit das Grundstück in Ihren Besitz übergeht, sind folgende Unterlagen notwendig: Die Eintragungsbewilligung des alten Eigentümers, der Eintragungsantrag des Notars, die Grundbucheintragung sowie der Grundstücks-Kaufvertrag.
Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe des Kaufgegenstandes und der Verschaffung des Eigentums. Der Käufer verpflichtet sich gleichzeitig zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme.

Der Notartermin

Wichtig: Ein Grundstückskaufvertrag gilt nur mit notarieller Beglaubigung!
Zu Beginn der Beurkundung liest der Notar den Vertrag den Beteiligten vor. Hier besteht Gelegenheit, noch eventuell offene Fragen zu klären. Anschließend müssen die Vertragspartner den Kaufvertrag genehmigen und unterschreiben. Die Unterschrift des Notars gehört ebenfalls unter den Vertrag. Er beglaubigt damit die Echtheit der Unterschrift der Vertragspartner. Diese Beglaubigung ist wichtig für die Registeranmeldung im Grundbuch Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Immobilienkaufvertrag ist dann sofort wirksam.

Ein Notar ist übrigens verpflichtet, gegenüber Verkäufer und Käufer neutral zu sein. Er darf beispielsweise beim Vertragsentwurf nicht zugunsten der einen oder anderen Seite Partei ergreifen.
 
Grundbucheintrag und Kosten

Beim Grundstückskauf fallen auch Grundbuchkosten an, denn ein Grundbucheintrag ist mit dem Erwerb eines Grundstücks für Sie verpflichtend. Das Honorar für den Notar regelt eine Gebührenordnung. Grundbucheintrag und Notarkosten machen zusammen etwa 1,5 Prozent des Kaufbetrags aus. Hinzu kommt noch die Grunderwerbsteuer. Sie beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises.

 

Zuständig für die Grundbucheintragung ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Ihr Grundstück liegt.


 

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Matthias Pütz

Bahnhofstr.34
54595 Prüm

Tel: 06551 / 96030

Fax: 06551 / 960318

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