Ihre Situation
Es geht um Ihr Zuhause - und da haben Sie Recht
Ein Nachbarschaftsstreit ist schnell über den Zaun gebrochen. Und auch der Ärger mit manchen
Mietern oder Vermietern kann einem graue Haare wachsen lassen.
Wie gut, wenn Sie für solche Situationen mit der richtigen Absicherung vorgesorgt haben und
nun Dritte beauftragen können, sich an Ihrer Stelle um diese Themen zu kümmern. Denn neben der
persönlichen Belastung, die entsteht, fehlt meist auch das (juristische) Wissen, um sich in solchen
Situationen durchzusetzen.
Die richtige Absicherung
Wie Sie in Streitfällen rund um Haus&Wohnung vorsorgen können
Gleiches Recht für alle ist nicht immer möglich. Und Streitereien lassen sich nicht immer im gegenseitigen Einvernehmen schlichten. Da ein juristischer Prozess ebenso Nerven zehrend wie teuer sein kann, empfehlen wir Ihnen folgende Absicherung:
Rechtsschutz Haus&Wohnung
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Die Rechtsschutzversicherung für Haus&Wohnung sichert Fälle ab durch Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen, die Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, usw. betreffen. Sie kann grundsätzlich als Ergänzung zu einer privaten/beruflichen Absicherung oder als eigener Vertrag abgeschlossen werden, z.B. wenn Sie Ihr Risiko als Vermieter absichern wollen. |
Beispiel: Erst akzeptiert Ihr Mieter die Höhe der Nebenkosten nicht, jetzt zahlt er gar nicht mehr. Sie wollen Ihre Miete einholen und die Räumung der Wohnung veranlassen.
Details zu Rechtsschutz (unter Privat-Rechtsschutz)
Zusatzinformationen
Hier finden Sie Zusatzinformationen, die Ihnen zum Thema 'Recht bekommen' weiterhelfen!
- Wissenswertes für Privat- und Firmenkunden, Schadenbeispiele und ein Lexikon zum Thema:
Rund um Ihr Recht
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Anwalts- und Gerichtskosten
werden dadurch für viele rechtliche Streitfälle steigen. Hintergrund ist das Ziel, sich
außergerichtlich zu einigen, um insgesamt Gerichtskosten zu sparen.
Dennoch gilt weiterhin: Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich im Zivil- und im
Verwaltungsrecht an einer Streitwerttabelle sowie im außergerichtlichen Bereich nach dem Umfang der
Tätigkeit und im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht nach einer "Von-Bis"-Spanne sowie nach dem
Umfang der Tätigkeit.
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für einen Zivilprozess in 2 Instanzen*
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Streitwert in EUR / von bis |
Kosten in EUR für 2 Instanzen |
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751,- bis 900,- |
1.470,82 |
| 901,- bis 1.200,- | 1.865,98 |
| 1.201,- bis 1.500,- | 2.261,14 |
| 2.001,- bis 2.500,- | 3.277,59 |
| 5.001,- bis 6.000,- | 6.523,50 |
| 10.001,- bis 12.500,- | 10.155,51 |
| 25.001,- bis 30.000,- | 14.776,86 |
| 50.001,- bis 65.000,- | 22.239,78 |
*Die genannten Beträge geben nur die Anwalts- und Gerichtskosten lt. gesetzlicher Gebührenordnung einschließlich Mehrwertsteuer an. Zeugen- und Sachverständigengebühren können die Gesamtkosten noch erheblich steigern.