Versicherungsbestätigung |
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Die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - Abschied von der "Doppelkarte"
Bisher benötigte jeder Fahrzeughalter die so genannte Doppelkarte, eine Versicherungsbestätigungs-karte in Papierform, um sein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zulassen zu können. Das ändert sich ab 01.März 2008. Nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung sind dann alle Versicherer verpflichtet, den Datenaustausch elektronisch abzuwickeln. Die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) erfolgt in drei Phasen. Im ersten Quartal 2008 kommt die Versicherungsbestätigung zum Abruf (VBA). Dazu wird eine elektronische Versicherungsbestätigungs-nummer erstellt, die der Halter zur Zulassung eines Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde vorlegen muss. Ab 01.September 2008 wird im zweiten Schritt die Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ) eingeführt. Dabei handelt es sich um einen reinen Datenaustausch zwischen Versicherer und Zulassungsbehörde, beispielsweise beim Wechsel des Versicherers zum 01. Januar eines Jahres. Der Halter braucht dann nicht mehr persönlich bei der Behörde zu erscheinen. Zum 01. März 2009 folgt die Umstellung des Zulassungsverfahrens für Mofas.
Da es den Zulassungsbehörden freigestellt ist, an dem neuen Verfahren teilzunehmen, werden voraussichtlich bis Ende 2008 sowohl (bisherige) Versicherungsbestätigungskarte als auch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) parallel angewendet. Danach dürften alle Zulassungsstellen technisch in der Lage sein, an dem neuen Verfahren teilzunehmen. So lange erhält der Fahrzeughalter sowohl die herkömmliche Doppelkarte als auch die neue eVB-Nummer. Die Provinzial ist gut gewappnet und wird das eVB-Verfahren bereits Anfang Februar 2008 einführen.
