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Mittwoch, 07.01.2009

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Engagiert geplant und gut gebaut!


Auch bei sorgfältiger Planung und Ausführung können während der Bauzeit Schäden auftreten, die Ihre Kalkulation und damit das Baukapital gefährden.


Das Bauherren-Risiko können Sie nicht abgeben

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Der Bauherr muss ab Beginn der Bauarbeiten für Schäden aufkommen, die z. B. durch höhere Gewalt wie Sturm oder Vandalismus (erst nach erfolgter Abnahme des jeweiligen Gewerks) entstehen.

Nach Abnahme der Handwerkerleistungen bis zum Einzug tragen ausschließlich Sie als Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Sachschäden. Auch sollten Sie wissen, dass sich der Handwerker speziell bei den Ausbauleistungen keinen Versicherungsschutz besorgen kann.

 

 

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