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Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

 

In Deutschland ist es seit langem üblich, Männern und Frauen in bestimmten Versicherungssparten unterschiedliche Beiträge bzw. Leistungen anzubieten. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Risikosituation der beiden Geschlechter bei diesen Versicherungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das ab Ende 2007 auch auf Versicherungsverträge angewendet wird, lässt eine solche Unterscheidung zu, wenn das Geschlecht „bei einer auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“.

Unfallversicherung
Die statistischen Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zeigen, dass das Geschlecht in der Privaten Unfallversicherung ein bestimmender Faktor ist. Der GDV hat diese Daten, aus denen wir eine unterschiedliche Risikobewertung ableiten, grafisch aufbereitet und auf seiner Homepage veröffentlicht.

Lebensversicherung
In der Lebensversicherung ist das Geschlecht im Hinblick auf die Sterbewahrscheinlichkeit grundsätzlich Faktor der Risikobewertung. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat dazu auf ihrer Homepage eine Ausarbeitung veröffentlicht.

Wir verwenden in der Lebensversicherung für das Tarifwerk 2008 die Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung, nur bei der Risiko-Lebensversicherung verwenden wir diese Sterbetafel.

 

 

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