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Samstag, 22.11.2008

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Sicherheit für Ihren guten Grund


Die Bauherren-Haftpflichtversicherung prüft die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dieser Schutz gilt für Bauvorhaben, auch wenn Sie die Bauausführung an Dritte vergeben haben.


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Wenn Sie die Bauausführung selbst übernehmen, können Sie Ihre Eigenleistungen zusätzlich absichern. Dann sind auch sämtliche Schäden mitversichert, die durch Personen verursacht werden, die am Bau beschäftigt sind. Außerdem werden alle Schäden abgedeckt, die Sie in Ausführung der Bautätigkeit verursachen.

Ebenso eingeschlossen ist der Einsatz von Baumaschinen sowie Schäden, die auf Ihre Planung oder Bauleitung zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn


 

Besonderer Schutz - Auch wenn es richtig teuer wird...


Beschädigungen von Erdleitungen können immense finanzielle Ansprüche nach sich ziehen. Zu Erdleitungen zählen Kabel, Kanäle, Wasserleitungen oder Gasrohre. Für dieses Risiko besteht mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung ebenfalls voller Versicherungsschutz. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Schriftliche Auskünfte müssen eingeholt werden, ob und wo an der Baustelle Leitungen verlaufen (Schachtplan bzw. Schachtschein).
  • Der Beginn der Arbeiten muss bei den zuständigen Stellen rechtzeitig angezeigt werden, sodass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen können.

 

 

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