Sicherheit für Ihren guten Grund
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung prüft die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dieser Schutz gilt für Bauvorhaben, auch wenn Sie die Bauausführung an Dritte vergeben haben.
Ebenso eingeschlossen ist der Einsatz von Baumaschinen sowie Schäden, die auf Ihre Planung oder
Bauleitung zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Bauarbeiten,
spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn
Besonderer Schutz - Auch wenn es richtig teuer wird...
Beschädigungen von Erdleitungen können immense finanzielle Ansprüche nach sich ziehen. Zu Erdleitungen zählen Kabel, Kanäle, Wasserleitungen oder Gasrohre. Für dieses Risiko besteht mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung ebenfalls voller Versicherungsschutz. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Schriftliche Auskünfte müssen eingeholt werden, ob und wo an der Baustelle Leitungen verlaufen (Schachtplan bzw. Schachtschein).
- Der Beginn der Arbeiten muss bei den zuständigen Stellen rechtzeitig angezeigt werden, sodass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen können.

