Versicherte Leistungen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Halters von Reit- und/oder Zugtieren. Überlassen Sie z.B. Ihr Pferd der Obhut einer anderen Person, z.B. einem Freund oder Nachbarn, so sind Schadenfälle, die während dieser Zeit durch Ihr Tier verursacht werden, mitversichert. Flurschäden sind in beiden Fällen eingeschlossen.
Schadenbeispiele zur Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung sind:
- Bei einem Ausritt scheut Ihr Pferd und verletzt dabei eine Spaziergängerin.
- Die Pferdekoppel ist nicht ausreichend gesichert. Ihr Pferd bricht aus und verursacht einen Verkehrsunfall.
Die Provinzial- Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Ansprüchen Dritter aus
- Personenschäden (z.B. Heilkosten für Ärzte und Medikamente, Schmerzensgeld)
- Sachschäden (z.B. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten)
- Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall).
Der Versicherungsschutz besteht auch im Ausland, vorausgesetzt der Auslandsaufenthalt dauert nicht länger als 1 Jahr (weltweit) bzw.. 5 Jahre (europaweit).
Kosten
Das übernehmen wir für Sie
Die Provinzial-Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung erstattet die Kosten für den von Ihnen zu leistenden Schadenersatz. Außerdem werden Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige und Prozesskosten übernommen.
Für den Umfang unserer Leistung gelten bei jedem Schadenereignis folgende Grenzen:
- 2.000.000 EUR für Personen- und/oder Sachschäden sowie
- 30.000 EUR für Vermögensschäden
Diese Deckungssummen sind auf Anfrage erweiterbar auf
- 3.000.000 EUR für Personen- und/oder Sachschäden sowie
- 30.000 EUR für Vermögensschäden.
Der Beitrag der Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung richtet sich nach der Anzahl der zu versichernden Tiere, d.h. für jedes Pferd muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Einen pauschalen Versicherungsschutz für mehrere Tiere gibt es nicht. Zur Beitragsermittlung wenden Sie sich bitte an Ihre Provinzial-Geschäftsstelle oder Sparkasse.
Leistungserweiterung
Sollte Ihr Hund Sie auf Ihren Reitausflügen begleiten, so ist eine spezielle
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
zu empfehlen. Da sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Halter und Tier oft nicht treffen
lässt (auf dem Pferd sitzt i.d.R. auch ein Reiter), darf auch eine
Privat-Haftpflichtversicherung
nicht fehlen.
Sprechen Sie mit Ihrer Provinzial-Geschäftsstelle oder Sparkasse.
Haftungsausschlüsse
Nicht versichert sind beispielsweise Schäden, die Sie selbst erleiden oder Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sowie Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Uwe Vogt
Marktstr.3
56288 Kastellaun
Tel: 06762 / 5004
Fax: 06762 / 5005
Öffnungszeiten
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Di und Do 14.30 - 17.30 und nach Vereinbarung


