Zäumen Sie das Pferd von vorne auf
Wird durch ein Reit- oder Zugtier ein Mensch verletzt oder getötet oder eine Sache beschädigt, so muss sein Halter für diese Schäden aufkommen.
Halten Sie beispielsweise Ihr Pferd aus rein privaten Gründen, sind Schäden, die Ihr Tier verursacht, nicht über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen in voller Höhe und unbegrenzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Mitverschulden trifft oder nicht.
Ein Pferd kann leicht einmal durchgehen und Schäden in einem größeren Ausmaß verursachen. Deshalb ist eine spezielle Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung so wichtig.
Die Provinzial-Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung
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prüft, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen
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übernimmt die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist
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wehrt gegen Sie unberechtigt erhobene Schadensersatzansprüche ab.
Versichert sind Sie als Halter eines Reit- oder Zugtiers. Sie benötigen eine spezielle Reit- und Zugtierhalter-Haftpflichtversicherung, wenn Sie z.B. Ihr Pferd rein privat – also nicht erwerbsmäßig – nutzen.
Mario Graff
Robert-Koch.Str. 15-17
52152 Simmerath
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