Separater Schutzbrief
Versicherte Leistungen
Versichert werden PKW, Wohnmobile bis 4 Tonnen und Motorräder ab 50 ccm. Für jedes Fahrzeug ist der Abschluss eines eigenen Schutzbriefs erforderlich. Bei Fahrzeugen mit einem Alter von über 10 Jahren bestehen besondere Regelungen zur Versicherbarkeit. Sprechen Sie uns gerne an.
Leistungen des Schutzbriefs*
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Sie benötigen... |
Wir bezahlen... |
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Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort |
bis zu 100 Euro |
| Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall |
bis zu 150 Euro |
| Bergen des Fahrzeugs |
Bergungskosten in voller Höhe |
| Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall oder Diebstahl |
Bahnkosten 2. Klasse (ab 1.200 km 1. Klasse) sowie 40 Euro Taxikosten |
| Übernachtung bei Fahrzeugausfall oder Diebstahl |
bis zu drei Übernachtungen, pro Übernachtung und Person bis 60 Euro |
| Mietwagen bei Fahrzeugausfall oder Diebstahl |
für die Dauer der Reparatur, jedoch max. für sieben Tage und max. bis insgesamt 350 Euro |
| Ersatzteilversand ins Ausland |
anfallende Versandkosten |
| Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall im Ausland |
Transportkosten zu einer Werkstatt bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den Wohnsitz |
| Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall bzw. Wiederauffinden nach Diebstahl im Ausland |
Unterstellkosten |
| Fahrzeugverzollung und –verschrottung im Ausland |
die Verfahrensgebühren (nicht Zollbetrag und Steuern) oder die Kosten der Verschrottung, wenn das die Verzollung verhindert |
| Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall |
Kosten der Rückholung und bis zu drei Übernachtungen bis 60 Euro pro Person und Nacht. Bei Selbstrückholung 0,50 Euro Kostenersatz pro Entfernungskilometer |
| Kostenerstattung bei Reiseabbruch im Ausland |
bis 2.500 Euro gegenüber den ursprünglichen Fahrtkosten |
| Reiserückrufservice |
Kosten für den Reiserückruf |
| Ersatz von Reisedokumenten im Ausland |
Gebühren für die Ersatzbeschaffung |
| Ersatz von Zahlungsmitteln im Ausland |
Kontaktaufnahme zur Hausbank, ggf. Darlehen bis 1.500 Euro |
| Kosten für Krankenbesuch |
Fahrt - und Übernachtungskosten für Besuche durch nahestehende Personen bis 500 Euro |
| Krankenrücktransport |
Kosten für den Rücktransport sowie bis zu drei Übernachtungen pro Nacht und Person bis 60 Euro |
| Rückholung von Kindern bis 16 Jahre |
Kosten in Höhe einer Bahnfahrt 2.Klasse (ab 1.200 km 1.Klasse) sowie 40 Euro Taxikosten für Abholung und Rückfahrt der Kinder mit Begleitperson |
| Hilfe im Todesfall im Ausland |
Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland |
| Hilfe bei besonderen Notfällen |
Hilfsmaßnahmen bis 250 Euro |
*Die aufgeführten Leistungen stellen Beispiele dar. Zum Teil bestehen besondere
Voraussetzungen für die ein oder andere Kostenübernahme. Diese sind in den aktuellen
Vertragsbedingungen beschrieben.
Schadenservice
Schnelle Hilfe im Schadenfall
Wenden Sie sich einfach an das Service-Center Kraftfahrt-Schaden, das rund um die Uhr unter der Nummer
0180 5 349495* erreichbar ist.
(*0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz)

