Krankenvollversicherung Grundschutz
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Versicherungsschutz CompactPRIVAT - Start Versicherungsschutz BSS/BSZ Sinnvolle ZusatzversicherungCompactPRIVAT - Start: rundum bestens krankenversichert
Eine entscheidende Frage für die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) lautet: Geben Sie sich mit dem Grundschutz der GKV zufrieden oder möchten Sie die Leistungen selbst bestimmen – bei einer privaten Krankenversicherung?
Unsere Vollversicherungstarife CompactPRIVAT-Start erleichtern Ihnen die Entscheidung: Sie
genießen Leistungen, die weit über die der GKV hinausgehen, und können sich Monat für Monat über
niedrige Beiträge freuen.
Haben Sie jetzt Ihre Wahl getroffen?
Tarif CompactPRIVAT - Start
- 100 % Kostenerstattung für Arzthonorare bei ambulanter Behandlung sowie der Kosten ambulanter OPs im Krankenhaus,
- bei Arzneimitteln bis 3.000 EUR (Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr) tragen wir 80 % der Kosten, oberhalb davon 100 %.
- Wir bezahlen ambulante Psychotherapie zu 80 %.
- Übernahme von 80 % der Kosten für Heilmittel,
- Erstattung von 100 % des Rechnungsbetrages für ärztlich verordnete Sehhilfen bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr.
- Wir bezahlen bis zu 60 % der Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung.
- 100 % Kostenübernahme der allgemeinen Behandlung bei stationärem Krankenhausaufenthalt,
- keine Erstattung von privatärztlichen Leistungen bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus sowie von Zuschlägen für die Unterkunft im Zweibettzimmer.
- Für Kuren erfolgt hier keine Tarifleistung.
- Hilfsmittel: 80 % für Rechnungsbeträge bis 3.000 EUR im Kalenderjahr, für Teilbeträge darüber hinaus 100 %. Werden bestimmte Hilfsmittel im Rahmen des Hilfsmittelmanagements bezogen, erstattet die UKV dafür 100 % auch bei Rechnungsbeträgen unter 3.000 EUR.
- 100 % Erstattung der Kosten für die Zahnbehandlung sowie für Inlays,
- Zahnersatz: 70 % Kostenerstattung für Rechnungsbeträge bis 1.000 EUR pro Jahr, für Teilbeträge darüber hinaus 50 %*,
- Kieferorthopädie: Bei Eintrittsalter < 18 Jahre bezahlen wir Kosten für Kieferorthopädie zu
100 %.
*In den ersten drei Kalenderjahren gelten Höchstsätze.
Selbstbehaltstufen
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250 EUR |
900 EUR |
Optimaler Schutz für Sie und Ihre Familie
Bei uns profitieren Sie und Ihre Familie von günstigen Beiträgen durch Tarife mit unterschiedlichen Berufsgruppen.
Berufsgruppe A:
- Selbständige**,
- Freiberufler,
- nicht in Berufsgruppe B zugeordnete Arbeitnehmer.
Berufsgruppe B:
- Arbeitnehmer**,
- nicht berufstätige Ehegatten und Kinder – auch von Versicherten der Berufsgruppe A.
**Ausschluss bestimmter Berufsgruppen
Pflegepflichtversicherung - Tarif PVN
Mit dem Wechsel in die Krankenvollversicherung ist die Pflegepflichtversicherung obligatorisch.
Tarifauszüge; Stand 09.2006. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.
Versicherungsschutz BSS/BSZ: Grundschutz für die neuen Bundesländer
Ambulant, stationär und beim Zahnarzt
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Optimales Preis-Leistungs-VerhältnisDer Grundschutz für die neuen Bundesländer ist den besonderen Rahmenbedingungen angepasst, um
verbesserte Leistungen preiswert anbieten zu können.
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Vergleichen Sie gerne unseren privaten Grundschutz mit dem Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Preiswerte Krankenvollversicherung - Tarife BSS/BSZ
Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich*.
Ambulante Behandlung
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100 % für Behandlungen als Privatpatient beim Facharzt oder Arzt Ihres Vertrauens,
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85 % bzw. 100 % für Arznei - und Verbandmittel,
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85 % bzw. 100 % für Heilmittel, zum Beispiel Massagen und Krankengymnastik,
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85 % bzw. 100 % für Hilfsmittel.
Krankenhaus
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Unterbringung im Drei- oder Mehrbettzimmer,
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Chefarztbehandlung (Tarif BSZ),
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Belegarzt,
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medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Zahnarzt
- 100 % konservierende und operative Zahnbehandlungen,
- 100 % Kieferorthopädie,
- 60 % Zahnersatz.
*Es gelten die jeweiligen Höchstgrenzen; Selbstbeteiligung von jährlich bis zu 240 EUR bei Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
Pflegepflichtversicherung - Tarif PV
Mit dem Wechsel in die Krankenvollversicherung ist die Pflegepflichtversicherung obligatorisch.
Tarifauszüge; Stand 03.2006. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.
Sinnvolle Zusatzversicherungen
Die Vollversicherung abrunden - passende Zusatzversicherungen:
- Sicherung Ihres Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit
- Pflegequalität und Vermögensschutz im Pflegefall
- Deckung laufender Kosten während eines stationären Aufenthaltes
- Reduzierung des monatlichen Beitrags in den besten Jahren

