Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihren Lebensunterhalt
Das Risiko der Berufsunfähigkeit betrifft im Hinblick auf die finanzielle Absicherung alle, vor allem den Personenkreis, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, da seit dem 01.01.2001 die frühere Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden ist.
Ergänzen Sie die geminderten gesetzlichen Leistungen
Wie kann ich mich finanziell bei der Provinzial absichern?
Bei der Provinzial haben Sie zwei Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern:
- Sie vereinbaren eine Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und erhalten bei Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rentenleistung.
- Sie beantragen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (TopBUZ) in Verbindung mit einer Lebens- , Risiko- oder Rentenversicherung. Im Fall einer Berufsunfähigkeit übernehmen wir die weitere Beitragszahlung Ihres Vertrages; darüber hinaus – sofern vereinbart – zahlen wir die versicherte Berufsunfähigkeitsrente.
Der Leistungsumfang unserer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Wir zahlen die vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. Unabhängig, ob durch Krankheit oder Unfall verursacht. Das heißt, die volle Leistung aus unserer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Bei Pflegebedürftigkeit tritt die Versicherung nach Art und Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine andere Person ein. So liegt ein Hilfebedarf vor, wenn auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung durch eine andere Person für die Fortbewegung benötigt wird.
Die Berufsunfähigkeit muss für voraussichtlich mindestens drei Jahre oder bereits seit mehr als
sechs Monaten bestehen, um die Voraussetzungen für die Auszahlung zu erfüllen.
Weitere Vorteile unserer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Flexible Tarifgestaltung
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Keine abstrakte Verweisung auf andere mögliche Tätigkeiten
- Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel des Berufs oder Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
- Auf Wunsch ist zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsanerkennung möglich
Überschussbeteiligung
Von Beginn an sind Sie am Überschuss beteiligt. Die anfallenden Überschüsse erhöhen die garantierte Versicherungsleistung oder werden verzinslich als Bonusrente angesammelt. Zusätzlich erhöhen sich die laufenden Rentenleistungen aus der Überschussbeteiligung.
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