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Fahren Sie Auto, Motorrad oder Fahrrad? Möchten Sie sich gegen Bußgeldbescheide, einen drohenden Führerscheinentzug oder bei Unstimmigkeiten mit Ihrer Autowerkstatt wehren? Oder nach einem Verkehrsunfall am liebsten sofort mit einem Anwalt sprechen? Dann ist unser Verkehrs-Rechtsschutz für Sie unerlässlich! |
Wird kein Mehrfahrzeug-Rechtsschutz oder Baustein V (Verkehrs-Rechtsschutz) ohne den Baustein P (Privat-Rechtsschutz) abgeschlossen, sind abweichend Lebenspartner und mitversicherte Kinder sowie die auf sie zugelassenen Fahrzeuge nicht mitversichert, sondern nur ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Kraftfahrzeug zu Lande.
Die hier abgebildeten Leistungsbeispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können.
Rechtsschutz für telefonische Erstberatung
Telefonische Erstberatung erhalten Sie durch einen in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie verletzt wurden, will die Versicherung Ihres Unfallgegners nur einen Teil des Schadens ersetzen. Im Prozess wird zudem noch ein ärztliches Gutachten eingeholt.
Streitwert: 5.500 €
Kosten inkl. Gutachten: 6.000 €
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Kurz nach einer Inspektion Ihres PKW frisst sich der Motor wegen Ölmangels fest. Sie wollen die Inspektions-Werkstatt wegen der jetzt erforderlichen Reparatur auf Schadenersatz verklagen.
Streitwert: 8.000 €
Kosten: 3.100 €
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben. Sie und Ihre Beifahrerin sind aber anderer Meinung. Sie wehren sich gegen den Vorwurf.
Kosten: 800 €
Straf-Rechtsschutz
Sie fahren auf der Autobahn zu dicht auf und können nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Sie erhalten einen Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung. Dagegen wollen Sie sich wehren.
Kosten: 1.000 €
Während Ihres Urlaubs in Spanien verschulden Sie infolge von Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall mit Todesfolge. Aufgrund der zu erwartenden Gefängnisstrafe wird eine Kaution von 50.000 € festgesetzt. Sie beauftragen einen spanischen Anwalt mit Ihrer Verteidigung.
Kaution: 50.000 €
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Die Verwaltungsbehörde weigert sich, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erteilen. Begründung: Ihr Sehvermögen sei nicht mehr ausreichend. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
Streitwert: 5.000 €
Kosten: 1.600 €
Steuer-Rechtsschutz
Ihr Pkw wurde bei der Kfz-Steuer falsch eingestuft. Nachdem das Einspruchsverfahren ohne Erfolg geblieben ist, möchten Sie gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht klagen.
Streitwert: 1.000 €
Kosten: 500 €
Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter Höhe für
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Mit unserem Rechtsschutz für telefonische Erstberatung erhalten Sie bei einem konkreten Beratungsbedarf eine telefonische Rechtsberatung durch einen extern niedergelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl (telefonische Erstberatung). Die Beratung erfolgt unabhängig vom Rechtsgebiet des versicherten Rechtsschutzbausteins für alle Rechtsgebiete und auch für sonst nicht versicherbare Rechtsangelegenheiten des Privatbereich.
Die Rechtsanwaltskosten für die telefonische Erstberatung trägt die ÖRAG. Die telefonische Erstberatung ist bereits ab einem versicherten Rechtsschutzbaustein für Privatkunden im Versicherungsbeitrag enthalten. Auf die zu vereinbarenden Rechtsschutzbedingungen zum Rechtsberatungs-Rechtsschutz wird zusätzlich hingewiesen.
Für die Vermittlung einer telefonischen Rechtsberatung rufen Sie unsere INFO§TEL-Servicenummer 0800 4636835 (deutschlandweit gebührenfrei) an. Hierüber erfolgt auf Wunsch die Vermittlung an einen qualifizierten niedergelassenen Rechtsanwalt, der Sie in Ihrem Auftrag telefonisch berät. Und das, so oft Sie diese Hilfe benötigen!
Mediation ist eine konstruktive Konfliktlösung, die mit Hilfe eines neutralen Mediators eine für beide Konfliktparteien akzeptable Lösung anstrebt. Dazu müssen beide Parteien die Bereitschaft haben, rechtliche Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts lösen zu wollen. Mediation beruht immer auf Einsicht und Freiwilligkeit beider Seiten. Im Erfolgsfall profitieren beide Seiten von einer Win-Win Situation.
In den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und Verwaltungs-Rechtsschutz übernehmen wir auch die Kosten eines Mediationsverfahrens.