Für ungetrübte Vorfreude
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Reiserücktrittskosten-Versicherung - Jahrespolice
- Die Jahrespolice kann für eine Person oder zusätzlich für bis zu 4 Familienmitglieder abgeschlossen werden.
- Bei Abschluss einer Einzelversicherung beträgt die Höchstversicherungssumme je Reise-/Mietvertrag 2.500 Euro pro Person und Reise. Versicherungsschutz besteht für private Urlaubsreisen einschließlich Schiffsreisen.
- Bei Abschluss einer Familienversicherung beträgt die Höchstversicherungssumme 5.000 Euro für alle versicherten Personen zusammen je Reise. Innerhalb der Familienversicherung sind allein reisende Kinder und Erwachsene bis 1.250 Euro je Reise versichert. Versicherungsschutz besteht für private Urlaubsreisen einschließlich Schiffsreisen.
- Der Selbstbehalt beträgt 25 Euro pro Person und Versicherungsfall, bei Krankheit 20% der Stornokosten, mindestens 25 Euro je Person.
- Die URV übernimmt die Mehrkosten der Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten.
- Die URV übernimmt zusätzliche Rückreisekosten, wenn die Reise abgebrochen werden muss und An- und Abreise mitgebucht wurden.
- Wir erstatten die Stornokosten*, wenn die versicherte Person unvorhersehbar die Reise nicht planmäßig durchführen kann.
* Die vollständigen Voraussetzungen zur Erstattung der Stornokosten sehen Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Welche Gründe berechtigen einen Reiserücktritt oder einen Reiseabbruch?
- schwere Unfallverletzung,
- unerwartete schwere Erkrankung,
- unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit,
- Tod,
- Impfunverträglichkeit,
- Schwangerschaft,
- erheblicher Schaden am Eigentum zu Hause durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten,
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers mit anschließender Arbeitslosigkeit,
- die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.
Risikopersonen
- die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister,
- der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen, diejenigen, die nicht mitreisende oder pflegebedürftige Angehörige betreuen,
- diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben und versichert haben, und deren Angehörige.
Dem Urlaub entspannt entgegen sehen - Einzelpolice
Reiserücktrittskosten-Versicherung - Einzelpolice
Gründe für die Inanspruchnahme
- Schwere Unfallverletzung
- Unerwartet schwere Erkrankung
- Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit
- Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
- Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers mit anschließender Arbeitslosigkeit
- Die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einer versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Risikopersonen
- Versicherte Reiseteilnehmer
- Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister
- Der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen
- Diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Feriengarantie
- Bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte erhalten Sie einen Gutschein zur Wiederholung der gebuchten Reise.
- Bei Abbruch in der zweiten Urlaubshälfte Ersatz für den Wert der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung.
- Bei nicht planmäßiger Verlängerung der Reise aufgrund von Elementarereignissen werden anfallende Mehrkosten bis zu 5.000 EUR ersetzt.
- Erstattung der zusätzlichen Kosten der versicherten Person für die Unterkunft (nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Reiseleistung), wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss.
- Die Leistungen der Feriengarantie gelten nicht für Kreuzfahrten, Fährpassagen, Bootsanmietungen etc. mit einem Reisepreis je Person/Mietpreis je Objekt über 2.000 EUR.
Selbstbehalt
- Bei Versicherung mit Selbstbehalt beträgt dieser mindestens 25 EUR je Person/je Mietobjekt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Nichtantritt wegen Krankheit beträgt der Selbstbehalt 20 % der Stornokosten, mindestens jedoch 25 EUR je Person/je Mietobjekt.
Abschlussfrist
- Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nur bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung möglich.
Tarifauszüge: Stand 03.2006. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.
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