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Abgeltungsteuer

 

Die neue Abgeltungsteuer: 25 % auf Kapitalerträge.


Am 1.1.2009 trat die neue Abgeltungsteuer in Kraft. Sie löste die bisherige Kapitalertragsteuer in einigen Fällen ab. Für Privatanleger bedeutet das:


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  • Erträge wie z. B. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen einem einheitlichen Steuersatz von 25 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, wodurch sich eine Gesamtbelastung von ca. 28 % ergeben kann.
  • Das neue Gesetz hat zur Folge, dass manche Vorsorgeformen in Zukunft vorteilhafter sein werden - andere dagegen weniger lohnend.
  • Besonders hart trifft die Abgeltungsteuer diejenigen, die mit Aktien oder Fonds langfristig vorsorgen wollen, denn hier kassiert der Fiskus nun kräftig mit.

Private Lebens- und Rentenversicherungen weiterhin steuerlich bevorzugt!

Wer auf eine private Lebens- oder Rentenversicherung setzt, muss sich keine Sorgen machen. Diese Formen der Absicherung sind von den neuen Regelungen so gut wie nicht betroffen und steuerlich weiterhin attraktiv. Überprüfen Sie deshalb gemeinsam mit Ihrem Berater Ihre persönliche Strategie für die Zukunftsvorsorge, damit Sie jederzeit finanziell sicher und ohne unnötige Steuerabzüge landen.


Für weitere Informationen laden Sie unsere Informationsbroschüre als PDF herunter:

PDF Abgeltungsteuer

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