Abgeltungsteuer |
||
Die neue Abgeltungsteuer: 25 % auf Kapitalerträge.
Am 1.1.2009 trat die neue Abgeltungsteuer in Kraft. Sie löste die bisherige Kapitalertragsteuer in einigen Fällen ab. Für Privatanleger bedeutet das:
Private Lebens- und Rentenversicherungen weiterhin steuerlich bevorzugt!
Wer auf eine private Lebens- oder Rentenversicherung setzt, muss sich keine Sorgen machen. Diese Formen der Absicherung sind von den neuen Regelungen so gut wie nicht betroffen und steuerlich weiterhin attraktiv. Überprüfen Sie deshalb gemeinsam mit Ihrem Berater Ihre persönliche Strategie für die Zukunftsvorsorge, damit Sie jederzeit finanziell sicher und ohne unnötige Steuerabzüge landen.
Für weitere Informationen laden Sie unsere Informationsbroschüre als PDF herunter:
© Provinzial Rheinland - Abgeltungsteuer

