Das Rentenproblem
Was ist das Rentenproblem?
Das Verhältnis von alten und jungen Menschen in unserer Gesellschaft verändert sich zunehmend.
Die Zahl der Beitragszahler sinkt, die Zahl der Rentenempfänger und die Rentenzahlungsdauer steigt
an. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber das System der Altersvorsorge zum 1.1.2005 grundlegend
geändert.
Die demographische Entwicklung
(Entwicklung der Altersstrukturen in Deutschland von 1957 bis 2030.)
Die Grafik zeigt, dass die Zahl der Kinder kontinuierlich abnimmt und das durchschnittliche Alter der Menschen ansteigt.
Die Entwicklung in Deutschland ist gekennzeichnet von sinkenden Geburtenraten bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung: Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 83 Jahren, die Geburtenzahl pro Frau nur bei 1,3 Kindern.
Generationenvertrag
Machen Sie sich schlau!
Informieren Sie sich über die Auswirkungen des demographischen Wandels, den Generationenvertrag und das Umlageverfahren.
Die demographische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Generationenvertrag
Der Generationenvertrag, der die Finanzierung der gesetzlichen Altersrente sicherstellen soll, gerät dadurch in eine Schieflage. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentenempfänger aufkommen.
Durch das In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes hat der Staat nun die Altersvorsorge neu strukturiert, um der Schieflage des Generationenvertrags entgegenzuwirken.
Weniger Beitragszahler - mehr Rentenempfänger!
Die Grafik zeigt, wie die Anzahl der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig abnimmt und sich das Verhältnis zu den Rentnern verändert. Ziehen Sie den Schieberegler mit der Maus auf eine Jahreszahl.
Das klassische staatliche Altersvorsorgemodell
Das Alterssicherungskonzept baut auf einem ausgewogenen Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern auf. Im Rahmen des Umlageverfahrens* werden die Renten der Rentner von den Beiträgen der Beitragszahler bezahlt. Der Wandel in der Altersstruktur der Menschen in Deutschland ändert auch das Verhältnis von Rentenempfängern und Beitragszahlern. Wie sich das Verhältnis ändert, sehen Sie in der Grafik mit der Waage.
*Umlageverfahren
Im gesetzlichen Rentenversicherungssystem werden die Beiträge der heutigen Beitragszahler sofort für die Finanzierung der heutigen Renten verwendet.
|
Weniger Beitragszahler, weniger Rentenbeiträge
Wenn weniger Beitragszahler in die Rentenkasse einzahlen, aber mehr Renten ausgezahlt werden sollen, bedeutet das für alle: Die Renten werden geringer werden. Es entsteht eine Versorgungslücke.
Der Staat hat auf diese Entwicklung reagiert und eine Neugestaltung der Altersvorsorge durch die Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes vorgenommen. Die Versorgungslücke soll geschlossen werden. Dazu müssen alle - alte und junge Menschen - ihren Beitrag leisten.
Alterseinkünftegesetz
Nichts bleibt wie es ist!
Um für alle die Rente auch in Zukunft zu garantieren, wird das System der Besteuerung geändert. Das ergibt sich aus dem Alterseinkünftegesetz. Was verbirgt sich hinter diesem Gesetz? Welche Auswirkungen haben diese gesetzlichen Bestimmungen auf Ihre finanzielle Absicherung im Alter?
Die Verlagerung der Besteuerung in die spätere Rentenphase
Die Grafik zeigt, in welchem Verhältnis die Besteuerung der Renten ansteigt, während die steuerliche Entlastung der Beitragszahler zunimmt. Ziehen Sie mit dem Mauszeiger über den Jahreszahlenstrang.
Schwerpunkt im Alterseinkünftegesetz
Ein Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes liegt darin, schrittweise die Beiträge zur Basisversorgung steuerlich zu fördern und im Gegenzug die späteren Renteneinkünfte zu versteuern.
Daraus ergibt sich: es erfolgt ein schrittweiser Systemwechsel auf die nachgelagerte Besteuerung.
Nachgelagerte Besteuerung heißt, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden. Der zu versteuernde Betrag wird jährlich angehoben.
Steuerliche Entlastung für den Beitragszahler
Beiträge zur Basisversorgung können im Jahr 2005 zu 60 % und maximal bis zu 12.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden, jedoch müssen 20.000 Euro in 2005 eingezahlt worden sein. Dieser Satz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte und erreicht damit 2025 die angestrebten 100 %, maximal 20.000 Euro.
Die staatliche Förderung verändert die Vorstellung vom 3-Säulen-Modell
Es wird nicht mehr danach getrennt, ob es sich um private, betriebliche oder staatliche Vorsorge handelt. Ausschlaggebend für die Zugehörigkeit zu einer Schicht sind nun die steuerliche Behandlung und die staatliche Förderung. Sehen Sie, wie im 3-Schichten-Modell die Förderungsmöglichkeiten für jeden ganz individuell vorhanden sind.
3-Schichten-Modell
Gut zu wissen!
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde aus dem Drei-Säulen-Modell das Drei-Schichten-Modell. Bei diesem neuen System wird nicht mehr danach getrennt, ob es sich um private, betriebliche oder staatliche Vorsorge handelt. Verschaffen Sie sich nachfolgend einen Überblick über das Altersvorsorge-Modell.
Mixen Sie sich Ihren eigenen ganz persönlichen Altersvorsorgecocktail zusammen!
Klicken Sie mit der Maus auf die Flüssigkeiten im Glas und sehen Sie, welche Altersvorsorgeschichten es gibt.
Das 3-Schichten-Modell
Im 3-Schichten-Modell werden die Schichten eingeteilt in Basisversorgung, Zusatzversorgung und private Vorsorge. Die steuerliche Behandlung und Förderung entscheidet über die Schichtzugehörigkeit.
Der Cocktail für Ihre persönliche Altersvorsorge
Unser Altersvorsorge-Cocktail besteht aus den drei Bestandteilen: Basisversorgung, Zusatzversorgung und private Vorsorge. Erkennen Sie selbst, wie sich das Getränk verändert, wenn Sie am Strohhalm ziehen.
Die drei Schichten im Überblick
|
1. Schicht
Zur Basisversorgung gehören unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen und die neue private kapitalgedeckte Leibrente "BasisRente". Sie alle unterliegen hinsichtlich der Beitragszahlungen der steuerlichen Förderung. |
|
2. Schicht
Die zweite Schicht der Altersvorsorge betrifft die betriebliche Altersversorgung und die sogenannte "Riester-Rente". Die betriebliche Altersversorgung wird in allen Durchführungswegen direkt durch steuerliche Vorteile der Einzahlungen gefördert. In der privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente") der zweiten Schicht erhalten Sie unmittelbar Zulagen und ggf. zusätzliche steuerliche Begünstigungen. |
|
3. Schicht
Zur dritten Schicht der Altersvorsorge zählen u.a. private Lebens- und Rentenversicherungen,die über weitreichende Flexibilität verfügen. Diese Produkte erfüllen nicht die Kriterien der ersten und zweiten Schicht und werden in der Ansparphase auch nicht steuerlich gefördert. Allerdings erfolgt in der Auszahlungsphase eine steuerliche Förderung in folgenden Fällen: Bei lebenslangen Rentenleistungen gibt es immer eine Besteuerung des Ertragsanteils, bei Kapitalleistungen gibt es nur eine 50%-ige Versteuerung des Ertrages, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt ist und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt (sog. Halbeinkünfteverfahren). |
Gütesiegel - Bestnoten für die Provinzial
Immer wieder Spitzenwerte!
Zum wiederholten Male ist die Provinzial Rheinland Lebensversicherung von führenden, unabhängigen Ratingagenturen ausgezeichnet worden.
|
Capital - Morgen & Morgen (2009)
In 2009 hat die Provinzial Rheinland Lebensversicherung - beim
Unternehmensrating des Analysehauses
Morgen & Morgen für die Zeitschrift
"Capital" - die Note
"überdurchschnittlich" erhalten.
|
|
Capital – Deka ist eine „Top-Fondsgesellschaft“ (2010)
Das renommierte Wirtschaftsmagazin "Capital" verlieh der Deka Investment GmbH zum zweiten Mal in
Folge die Höchstnote von fünf Sternen und ehrt die Deka als "Top-Fondsgesellschaft". Insgesamt 100
Anbieter wurden untersucht und die Deka belegte dabei einen hervorragenden 3. Platz.
|
|
Morgen & Morgen / BU (2008)Für die „Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Top-BUZ“ und die "Selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung - Top-SBV" erhielt die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG in
2008 ein
„sehr gut“ durch das Analysehaus Morgen & Morgen.
|
|
Franke und Bornberg (2009)Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg vergab in 2009 die Bewertung
„sehr gut“ für das Produkt
RiesterRente der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG.
|
|
Franke und Bornberg (2009)Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg vergab in 2009 die Bewertung
„sehr gut“ für das Produkt
FondsRente Flexibel der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG.
|
|
Franke und Bornberg (2009)Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg vergab in 2009 die Bewertung
„sehr gut“ für das Produkt
BasisRente Fonds der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG.
|
Jörg Walter
Hochwaldstr.4
54427 Kell am See
Tel: 06589-7230
Fax: 06589-1430


