Anpassung an Ihre Lebenslage Hinweise zur Besteuerung
Entspannt in die Zukunft. Finanzielle Sicherheit ganz nach Ihren Wünschen.
PrivatRente Flexibel. Ihre Vorteile im Überblick.
Flexible Ansparphase
- Dynamische Beitragsanpassung auf Wunsch
- Laufende Beiträge, Einmalbeiträge und Zuzahlungen
- (Teil-)Kapitalentnahme möglich
Flexible Auszahlung
- Lebenslang garantierte Rente oder Kapitalauszahlung
- Dynamisch steigende Überschussrente
- Individuelle Auszahlungs-Modelle
- Frei wählbares Rentenbeginnalter und beitragsfreie Verlängerung bis 85 Jahre
- (Teil-)Kapitalisierung während der Rentenphase möglich
Sicherheit
- Zinsgarantie für die gesamte Laufzeit des Vertrages
- Vertraglich garantierte Rentenhöhe
- Zusätzliche Überschussbeteiligung zur Erhöhung der Rente
- Freie Vererbbarkeit
- Hinterbliebenenversorgung
Optional zu vereinbaren:
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (TopBUZ)
- Unfall-Zusatzversicherung
Je nach Lebenslage:
Beiträge erhöhen oder senken
Rente oder Kapitalauszahlung wann und wie Sie es sich wünschen.
Heute erscheint Ihnen die Rente noch sehr weit weg. Sie müssen sich auch noch nicht festlegen,
sondern können auch später Ihre Altersvorsorge flexibel gestalten:
1. Lebenslange, monatliche Rentenzahlung
2. Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn (ganz oder teilweise)
3. Kapitalauszahlung vor Rentenbeginn
(bereits mit 55 Jahren können Sie auf Teile Ihres Kapitals zugreifen)
4. Kapitalauszahlung nach Rentenbeginn (ganz oder teilweise)
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Leistungen im Todesfall.
Gut zu wissen: Ihr Geld ist auch im Todesfall sicher. Die Hinterbliebenen erhalten bei Tod vor
Rentenbeginn das vorhandene Guthaben. Bei Tod nach Rentenbeginn erfolgt eine Rentenzahlung für die
Dauer der Rentengarantiezeit.
Flexibler Rentenbeginn.
Unabhängig vom gesetzlichen Rentenalter können Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren
Rentenbeginn bei der PrivatRente Flexibel frei wählen. Der Rentenbeginn kann sogar bis zum 85.
Lebensjahr beitragsfrei nach hinten verschoben werden.
Hinweise zur Besteuerung:
- Alle Renten – auch die „Gesetzliche“– müssen versteuert werden. Bei der
Rente aus der PrivatRente Flexibel fallen jedoch nur für einen geringen Ertragsanteil Steuern an.
- Bei (Teil-)Kapitalauszahlung sind 50 % der Kapitalerträge durch das sog. Halbeinkünfteverfahren
steuerfrei (Voraussetzung: Auszahlung frühestens mit 60 Jahren, Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre).
Die steuerpflichtigen Erträge werden individuell besteuert.
- Liegen die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren nicht vor, greift die
Abgeltungsbesteuerung. Die gesamten Kapitalerträge werden mit dem günstigen pauschalierten
Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert.
- Sowohl beim sog. Halbeinkünfteverfahren als auch bei der Abgeltungsbesteuerung erfolgt die Besteuerung erst im Jahr der Auszahlung (Steuerstundung bis zum Auszahlungszeitpunkt). Dadurch bleibt das Freistellungsvolumen während der Ansparphase unberührt.

