Die Rentenreform
Lösung durch die Rentenreform 2002 in Sicht?
Im Zuge der Rentenreform 2002 wurde das Rentenniveau von 70 % auf 67 % gesenkt. Damit soll der Beitragssatz stabilisiert werden und die Rente bezahlbar bleiben.
Für den Bürger vergrößert sich aber die bisherige Versorgungslücke zwischen dem Nettoeinkommen und der Altersrente. Durch die staatlichen Förderungen der so genannten „Riester-Rente“ kann diese Lücke geschlossen werden.
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Zur Schließung der neuen Rentenlücke empfehlen wir Ihnen die Riesterrente,
zur Schließung der bisherigen Rentenlücke den
Abschluss der
privaten Rentenversicherung.
Garantierte Leistungen
Die Leistungen der RiesterRente
Mit Ihren Beiträgen und den zusätzlichen staatlichen Förderungen sichern Sie sich eine lebenslange Rente, die frühestens ab dem 60., spätestens ab dem 66. Lebensjahr ausgezahlt wird. Zusätzlich zu unseren garantierten Leistungen erhalten Sie beachtliche Überschüsse. Diese werden Ihnen jedes Jahr automatisch gut geschrieben. Nur die Änderungen der persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Kinder, Einkommen) müssen Sie als Kunde mitteilen.
Sie können entscheiden!
Bei der RiesterRente haben Sie die Wahl: Sie können sich die Beiträge monatlich auszahlen lassen, sie können sich aber auch bei Rentenbeginn bis zu 30 % Ihres angesparten Altersvorsorgevermögens als Kapital auszahlen lassen.
Besonders interessant ist die RiesterRente für:
- gut Verdienende (Sonderausgabenabzug)
- alle Arbeitnehmer und deren Ehepartner
- Kindererziehende (drei Jahre Förderfähigkeit pro Kind)
- pflichtversicherte, geringfügig Beschäftigte
- Arbeitslose
- Wehr- und Zivildienstleistende
- pflichtversicherte Landwirte
- aktive und beurlaubte Beamte, Richter und Soldaten
Tipp: Auch Selbstständige, deren Ehepartner förderfähig sind, profitieren von der Riester-Rente.
Unsere Riester Rente sieht im Todesfall vor Rentenbeginn drei Möglichkeiten vor:
- Übertragung sämtlicher Einzahlungen, d. h. eigene Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen, auf einen Vertrag des Ehepartners.
- Zahlung einer lebenslangen Rente an den Ehepartner.
- Zahlung einer abgekürzten Leibrente an die Kinder.
Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr Berater.
Förderung
Staatliche Förderung mit Brief und Siegel
Unsere RiesterRente ist zertifiziert und erfüllt somit alle gesetzlichen Vorgaben an ein förderfähiges Produkt nach dem Altersvermögensgesetz. Ein Grund mehr, nicht länger zu zögern und sich jetzt die staatlichen Förderungen zu sichern.
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Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von:
- Ihrem Familienstand
- Anzahl Ihrer Kinder
- Höhe Ihres Eigenbeitrags
Die Bedingungen für und die Höhe der staatlichen Förderung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:
| Jahreszahl | Zulagenoptimierter Gesamtbeitrag* in % vom Vorjahres-Bruttogehalt | Grundzulage jährlich | Kinderzulage jährlich | |
| alleinstehend | verheiratet** | pro Kind | ||
| 2004 und 2005 | 2 % | 76 Euro | 152 Euro | 92 Euro |
| 2006 und 2007 | 3 % | 114 Euro | 228 Euro | 138 Euro |
| ab 2008 | 4 % | 154 Euro | 308 Euro | 185 Euro |
* Setzt sich zusammen aus eigenen Beiträgen und den staatlichen Zulagen
** Wenn für beide Ehepartner ein Vertrag abgeschlossen wird
Wie sichern Sie sich den maximalen Vorteil?
Die maximalen Vorteile Ihrer RiesterRente erhalten Sie im Jahr 2007 bei 1.575 Euro jährlich zulagenoptimiertem Gesamtbeitrag:
- Sie sichern sich eine hohe garantierte Rente.
- Sie erhalten die höchstmöglichen Zulagen und Steuervorteile.
- Wenn Sie weniger zahlen, erhalten Sie anteilige Förderungen.
Werner Klapperich
Bachovenstr.8
53489 Sinzig
Tel: 02642 / 97750
Fax: 02642 / 977549
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Mo - Do 14.00 - 18.00
