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Die Rentenreform Garantierte Leistungen Förderung
 

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Die Rentenreform


Lösung durch die Rentenreform 2002 in Sicht?

Im Zuge der Rentenreform 2002 wurde das Rentenniveau von 70 % auf 67 % gesenkt. Damit soll der Beitragssatz stabilisiert werden und die Rente bezahlbar bleiben.

Für den Bürger vergrößert sich aber die bisherige Versorgungslücke zwischen dem Nettoeinkommen und der Altersrente. Durch die staatlichen Förderungen der so genannten „Riester-Rente“ kann diese Lücke geschlossen werden.

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Zur Schließung der neuen Rentenlücke empfehlen wir Ihnen die Riesterrente,

zur Schließung der bisherigen Rentenlücke den  Abschluss der privaten Rentenversicherung.

 

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Garantierte Leistungen


Die Leistungen der RiesterRente

Mit Ihren Beiträgen und den zusätzlichen staatlichen Förderungen sichern Sie sich eine lebenslange Rente, die frühestens ab dem 60., spätestens ab dem 66. Lebensjahr ausgezahlt wird. Zusätzlich zu unseren garantierten Leistungen erhalten Sie beachtliche Überschüsse. Diese werden Ihnen jedes Jahr automatisch gut geschrieben. Nur die Änderungen der persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Kinder, Einkommen) müssen Sie als Kunde mitteilen.


Sie können entscheiden!

Bei der RiesterRente haben Sie die Wahl: Sie können sich die Beiträge monatlich auszahlen lassen, sie können sich aber auch bei Rentenbeginn bis zu 30 % Ihres angesparten Altersvorsorgevermögens als Kapital auszahlen lassen.


Besonders interessant ist die RiesterRente für:

  • gut Verdienende (Sonderausgabenabzug)
  • alle Arbeitnehmer und deren Ehepartner
  • Kindererziehende (drei Jahre Förderfähigkeit pro Kind)
  • pflichtversicherte, geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslose
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • pflichtversicherte Landwirte
  • aktive und beurlaubte Beamte, Richter und Soldaten

Tipp: Auch Selbstständige, deren Ehepartner förderfähig sind, profitieren von der Riester-Rente.


Unsere Riester Rente sieht im Todesfall vor Rentenbeginn drei Möglichkeiten vor:

  • Übertragung sämtlicher Einzahlungen, d. h. eigene Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen, auf einen Vertrag des Ehepartners.
  • Zahlung einer lebenslangen Rente an den Ehepartner.
  • Zahlung einer abgekürzten Leibrente an die Kinder.

Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr Berater.



 

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Förderung


Staatliche Förderung mit Brief und Siegel

Unsere RiesterRente ist zertifiziert und erfüllt somit alle gesetzlichen Vorgaben an ein förderfähiges Produkt nach dem Altersvermögensgesetz. Ein Grund mehr, nicht länger zu zögern und sich jetzt die staatlichen Förderungen zu sichern.

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Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von:

  • Ihrem Familienstand
  • Anzahl Ihrer Kinder
  • Höhe Ihres Eigenbeitrags

Die Bedingungen für und die Höhe der staatlichen Förderung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

Jahreszahl Zulagenoptimierter Gesamtbeitrag* in % vom Vorjahres-Bruttogehalt Grundzulage jährlich Kinderzulage jährlich
    alleinstehend verheiratet** pro Kind
2004 und 2005 2 % 76 Euro 152 Euro 92 Euro
2006 und 2007 3 % 114 Euro 228 Euro 138 Euro
ab 2008 4 % 154 Euro 308 Euro 185 Euro

* Setzt sich zusammen aus eigenen Beiträgen und den staatlichen Zulagen
** Wenn für beide Ehepartner ein Vertrag abgeschlossen wird


Wie sichern Sie sich den maximalen Vorteil?

Die maximalen Vorteile Ihrer RiesterRente erhalten Sie im Jahr 2007 bei 1.575 Euro jährlich zulagenoptimiertem Gesamtbeitrag:

  • Sie sichern sich eine hohe garantierte Rente.
  • Sie erhalten die höchstmöglichen Zulagen und Steuervorteile.
  • Wenn Sie weniger zahlen, erhalten Sie anteilige Förderungen.

 

 

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Werner Klapperich

Bachovenstr.8
53489 Sinzig

Tel: 02642 / 97750

Fax: 02642 / 977549

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