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Ohne Risiko - mehr Spaß!


Genießen Sie Ihre Freizeitaktivitäten. Denn bei einem Unfall sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung finanziell abgesichert. Im Fall eines Unfalls, der eine Minderung Ihrer Arbeitsleistung nach sich zieht, sinkt Ihr Einkommen, aber die Belastungen bleiben und die Ausgaben steigen! Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.


Versicherte Leistungen

Egal ob als Erwachsener oder für Ihr Kind, mit unserer Unfallversicherung haben Sie einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Risiken eines Unfalls. Unsere Leistungen sichern Sie finanziell ab, falls Sie wegen einer unfallbedingten Invalidität nicht mehr oder nur teilweise arbeiten können.

  • Ihr Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr und weltweit
  • Wenn etwas passiert, gibt es Geld ab jedem messbaren Grad der Invalidität und bei Unfalltod

Invaliditätssumme

Die vereinbarte Invaliditätssumme sorgt dafür, dass Sie bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine einmalige Geldleistung erhalten. Zur Berechnung Ihrer individuell passenden Invaliditätssumme gilt als Faustregel das dreifache Bruttojahresgehalt. Wenn Sie also 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen, ist eine Invaliditätssumme von 90.000 Euro empfehlenswert.


Todesfall-Leistung

Für den Fall, dass ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode führen, kann eine Todesfall-Leistung vereinbart werden. In diesem Fall wird der vereinbarte Betrag dann an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt. Ist kein Bezugsberechtigter angegeben oder dieser vorher verstorben, sind die gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben bezugsberechtigt.


Unfall-Rente

Die Unfall-Rente dient zur Abdeckung langfristiger, regelmäßiger Belastungen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder professionelle Betreuung finanzieren müssen. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % (siehe Gliedertaxe), wird zusätzlich zu einer vereinbarten Invaliditätssumme die versicherte Rente von uns gezahlt.


Sofortleistung

Wenn Sie als Folge eines Unfalls einen Knochenbruch erleiden, erhalten Sie 500 Euro als einmaligen Kapitalbetrag.

 

Reha-Management

Führt ein Unfallereignis zu einem voraussichtlich zu erwartenden Invaliditätsgrad von 50 %, dann haben Sie Anspruch auf Leistungen, wie z. B. medizinische und berufliche Reha-Beratung, Mobilitätsgarantie und Wohnungsberatung.

 

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt fest, zu welchem Prozentsatz Sie Invalide sind. Zum Beispiel wird der Verlust eines Zeigefingers mit 10 % Invalidität beurteilt, der Verlust der Sehkraft auf einem Auge mit 50 %. Von der Einstufung der Invalidität hängt dann der Betrag ab, der Ihnen von der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt wird. Wenn Sie eine Progression einschließen, steigen die Leistungen mit der Höhe der Invalidität überproportional an.


Progression

Sie können in Ihre Unfallversicherung eine Progression einschließen. Dadurch werden die unterschiedlichen Stufen der Invalidität nach oben hin stärker gewichtet, d. h. eine höhere Invalidität  wird mit höheren Invaliditätssummen versorgt. Die Einstufung der Invalidität nimmt der behandelnde Arzt vor.


Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nach einem Unfall zahlen wir Ihnen das vereinbarte Krankenhaustagegeld, maximal für drei Jahre. Zusätzlich bekommen Sie ein Genesungsgeld.


Tagegeld

Wenn bei Ihnen nach einem Unfall eine vorübergehende oder auch dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt, zahlen wir Ihnen das vereinbarte Tagegeld, maximal ein Jahr.


Kosmetische Operationen

Entsteht nach einem Unfall und nach Abschluss der Heilbehandlung der Bedarf an kosmetischen Operationen, übernehmen wir die Kosten bis 5.000 Euro.


Bergungskosten

Bergungskosten in Folge eines Unfalls sind beitragsfrei bis 5.000 Euro mitversichert.


Zeckenbisse

Die Folgen von Zeckenbissen sind beitragsfrei mitversichert.

 

 

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Markus Torner

Schützenstr.1 u.3
50126 Bergheim

Tel: 02271 / 42221

Fax: 02271 / 44490

Öffnungszeiten

Mo - Fr 9.00 - 12.30 Mo, Di und Do 15.00 - 18.00 und nach Vereinbarung

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