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Versicherte Leistungen


Woran keiner denken will ...


Ein Unfall kann das Leben Ihres Kindes und Ihrer Familie grundlegend verändern! Invalidität, Umstellung der Familienorganisation, Finanzierung von besonderen Schul- und Ausbildungseinrichtungen führen mitunter zu immensen finanziellen Belastungen.


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Eventuell müssen aufwändige Spezialtherapien und behindertengerechte Umbauten finanziert werden oder es wird Hilfe im Haushalt benötigt. Diese aus einer Invalidität entstehenden Kosten sind nicht zu unterschätzen.


Leistungen, die wirklich weiter helfen

Mit unserer Unfallversicherung für Ihr Kind haben Sie einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Risiken eines Unfalls. Unsere Leistungen sichern Ihr Kind und Ihre Familie finanziell ab.

  • Der Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr und weltweit
  • Wenn etwas passiert, gibt es Geld ab jedem messbaren Grad der Invalidität und bei Unfalltod

Invaliditätssumme

Die vereinbarte Invaliditätssumme sorgt dafür, dass Ihr Kind bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine einmalige Geldleistung erhält.


Todesfallleistung

Für den Fall, dass ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode Ihres Kindes führen, kann eine Todesfallleistung vereinbart werden.


Unfall-Rente

Die Unfall-Rente dient zur Abdeckung langfristiger Belastungen. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit Ihres Kindes von mindestens 50 % (siehe Gliedertaxe), wird zusätzlich zu einer vereinbarten Invaliditätssumme die versicherte Rente von uns gezahlt.

 

Sofortleistung

Wenn Sie als Folge eines Unfalls einen Knochenbruch erleiden, erhalten Sie 500 Euro als einmaligen Kapitalbetrag.

 

Reha-Management

Führt ein Unfallereignis zu einem voraussichtlich zu erwartenden Invaliditätsgrad von 50 %, dann haben Sie Anspruch auf Leistungen, wie z. B. medizinische und berufliche Reha-Beratung, Mobilitätsgarantie und Wohnungsberatung.


Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt fest, zu welchem Prozentsatz Ihr Kind Invalide ist. Zum Beispiel wird der Verlust eines Zeigefingers mit 10 % Invalidität beurteilt, der Verlust der Sehkraft auf einem Auge mit 50 %. Von der Einstufung der Invalidität hängt dann der Betrag ab, der von der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt wird. Wenn Sie eine Progression für Ihr Kind einschließen, steigen die Leistungen mit der Höhe der Invalidität überproportional an.


Progression

Sie können in die Unfallversicherung für Ihr Kind eine Progression einschließen. Dadurch werden die unterschiedlichen Stufen der Invalidität nach oben hin stärker gewichtet, d. h. eine höhere Invalidität wird mit höheren Invaliditätssummen versorgt. Die Einstufung der Invalidität nimmt der behandelnde Arzt vor.


Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nach einem Unfall Ihres Kindes zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld, maximal für drei Jahre. Zusätzlich bekommen Sie ein Genesungsgeld.


Kosmetische Operationen

Entsteht nach einem Unfall und nach Abschluss der Heilbehandlung der Bedarf an kosmetischen Operationen, übernehmen wir die Kosten bis 5.000 Euro.


Bergungskosten

Bergungskosten in Folge eines Unfalls sind beitragsfrei bis 5.000 Euro mitversichert.


Zeckenbisse

Die Folgen von Zeckenbissen sind beitragsfrei mitversichert.

 

 

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