Die wichtigsten Informationen zur Direktversicherung
- Das Portrait
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Die Direktversicherung können Sie für Ihre Mitarbeiter in Form einer Rentenversicherung abschließen. Die Provinzial bietet hierzu sichere und renditestarke Produkte an:
- die FirmenRente Garant als klassische Variante der Direktversicherung mit garantierter Verzinsung
- die FirmenRente FlexGarant als renditeorientierte Variante der Direktversicherung mit Beitragsgarantie zwischen 70 % und 90 % an.
Finanziert der Arbeitnehmer die Direktversicherung selbst (Entgeltumwandlung), werden die Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen und an die Provinzial abgeführt.
Die Beiträge zur Direktversicherung können auch vom Arbeitgeber, z.B. anstelle einer Gehaltserhöhung, gezahlt werden. Auf eine zusätzliche, arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung hat der Arbeitnehmer zwar keinen gesetzlichen Anspruch, sie eignet sich aber hervorragend zur Motivation und Bindung qualifizierter Mitarbeiter.Auch eine gemeinsame Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist möglich.
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- Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
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Die Beiträge Ihrer Mitarbeiter zur Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Diese Beiträge setzen Sie als Betriebsausgaben ab.
Darüber hinaus sind die Beiträge (max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für Sie und Ihren Mitarbeiter sozialabgabenfrei. Die Leistungen aus einer Direktversicherung unterliegen in vollem Umfang der Steuerpflicht und bei gesetzlich Krankenversicherten zusätzlich der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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- Detailinformationen
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- Vorteile für Ihre Mitarbeiter
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- Wirkungsvolle Ergänzung der Altersvorsorge mit flexibler Abrufmöglichkeit
- Günstiger Beitragsaufwand durch Steuerersparnis *
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge**
- Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 % des selbst finanzierten Beitrags für neu abgeschlossene Verträge seit 01.01.2019
- Zuzahlungen bis zur steuerlichen Höchstgrenze jederzeit möglich
* max. 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
** max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
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- Vorteile für Sie als Arbeitgeber
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- Volle Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgaben
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Keine Bilanzberührung
- erfüllt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
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Wir beraten Sie gerne persönlich
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