Die wichtigsten Informationen zum Pensionsfonds
- Das Portrait
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Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige – vom Betriebsvermögen getrennte – Einrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Sie räumt Ihren Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf künftige Versorgungsleistungen ein.
Hierfür kommen lebenslange Altersrenten, Auszahlungspläne mit unmittelbar anschließender Restverrentung oder Einmalkapitalaus-zahlungen in Betracht. Zusätzlich können auf Wunsch Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen vereinbart werden.Der Pensionsfonds kann vielfältige Kapitalanlagemöglichkeiten nutzen, aus denen sich attraktive Renditechancen ergeben.
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- Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
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Die Beiträge Ihrer Mitarbeiter zum Pensionsfonds sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Beiträge setzen Sie als Betriebsausgaben ab.
Darüber hinaus sind die Beiträge (max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für Sie und Ihren Mitarbeiter sozialabgabenfrei. Die Leistungen aus einem Pensionsfonds unterliegen in vollem Umfang der Steuerpflicht und bei gesetzlich Krankenversicherten zusätzlich der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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- Detailinformationen
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- Vorteile für Ihre Mitarbeiter
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Vorteile für Ihre Arbeitnehmer:
- Günstiger Beitragsaufwand durch Steuerersparnis*
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge**
- Variable Beitragszahlung möglich
- Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
*max. 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
**max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
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- Vorteile für Sie als Arbeitgeber
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Vorteile für Sie als Arbeitgeber:
- Volle Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgaben
- Bilanzneutralität
- Geringer Verwaltungsaufwand
- erfüllt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
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Wir beraten Sie gerne persönlich
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