Die wichtigsten Informationen zur Pensionszusage
- Das Portrait
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Das Unternehmen gibt dem Mitarbeiter eine Zusage auf Versorgungsleistungen. Das können Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenrenten oder einmalige Kapitalzahlungen sein. Auch einmalige Kapitalzahlungen sind möglich. Damit räumen Sie Ihrem Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen ein.
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- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
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Die Entgeltumwandlung Ihres Mitarbeiters zu Gunsten einer Pensionszusage ist während der Ansparzeit für ihn steuerfrei. Da es keine Höchstgrenze in Bezug auf die Beitragszahlung gibt, ist ein sehr flexibler Gestaltungsrahmen möglich.
Für Sie als Arbeitgeber sind die Beiträge zur Rückdeckung der Pensionszusage grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Wert der Rückdeckung ist in Ihrer Unternehmensbilanz zu aktivieren. Für die Verpflichtung aus der Pensionszusage bilden Sie gewinnmindernde Pensionsrückstellungen.
Zusätzlich entfallen bei Entgeltumwandlung die Sozialabgaben bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen auch darüber hinaus.
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- Detailinformationen
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- Vorteile
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- Liquiditätsgewinn durch Rückstellungsbildung
- Steuerfreiheit der Beiträge in unbegrenzter Höhe
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
- bei Arbeitgeberfinanzierung generell
- bei Entgeltumwandlung bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
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