Die wichtigsten Informationen zur Unterstützungskasse
- Das Portrait
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Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, häufig in der Form eines eingetragenen Vereins. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Bei diesem Durchführungsweg sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen über die Unterstützungskasse zu, die als Kapital oder Rente erbracht werden können. Die Einzahlung der Beiträge erfolgt über Sie als Arbeitgeber.
Die Unterstützungskasse der öffentlichen Versicherer ist die ÖBAV Unterstützungskasse e.V.. Sie schließt bei der Provinzial eine Rückdeckungsversicherung in Form einer Renten- oder Lebensversicherung ab.
Die Provinzial bietet sichere und renditestarke Lösungen an.
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- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
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Die Entgeltumwandlung Ihres Arbeitnehmers zugunsten einer Unterstützungskasse ist während der Ansparzeit für ihn steuerfrei. Es gibt grundsätzlich keine Obergrenze für die Höhe der Beiträge. Beachtet werden muss lediglich eine Beschränkung in der Leistungshöhe, die sich aufgrund der Körperschaftssteuerbefreiung der Unterstützungskasse ergibt. Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert – wie Arbeitslohn – besteuert.
Die Beiträge – gleichbleibend oder steigend – fließen über die Unterstützungskasse in eine Rückdeckungsversicherung und sind für Sie als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Zusätzlich entfallen bei Entgeltumwandlung die Sozialabgaben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen auch darüber hinaus.
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- Detailinformationen
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- Vorteile für Ihre Mitarbeiter
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- Steuerfreiheit der Beiträge unter Beachtung der Leistungsobergrenzen Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge*
- Wahlweise Rentenleistungen oder einmalige Kapitalzahlung
- Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen und der Berufsunfähigkeit möglich
- Günstige Firmenkonditionen
- Besteuerung der Leistungen erst bei der Auszahlung im Versorgungsfall
* bei Entgeltumwandlung in der Höhe begrenzt
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- Vorteile für Sie als Arbeitgeber
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- Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Bilanzneutralität
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge *
- Hohe Sicherheit durch Finanzierung über Rückdeckungsversicherung
* bei Entgeltumwandlung in der Höhe begrenzt
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