Während Versicherungsschutz für das Personen- und Sachschadenrisiko im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung geboten wird, kann die Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Unternehmensleiter über eine spezielle Versicherung, die sogenannte D&O-Versicherung, abgesichert werden.
Die wichtigsten Informationen zur Managerhaftpflichtversicherung
- Versicherungsnehmer und versicherter Personenkreis
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Versicherungsnehmer und somit auch Beitragsschuldner ist zwar das Unternehmen, Versicherungsschutz wird jedoch allein dem Kreis der versicherten Personen, den Mitgliedern von Leitungs- und Kontrollorganen (z.B. Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung und/ oder Aufsichtsrat) sowie teilweise auch leitenden Angestellten, gewährt. Als Versicherungsnehmer kommen neben als Kapitalgesellschaften organisierten Unternehmen (insbesondere AG und GmbH) auch Genossenschaften, Vereine und Stiftungen in Betracht.
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- Leistungen
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Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung und keine Kasko- oder Eigenschadenversicherung. Gegenstand der Versicherung ist daher die Gewährung von Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der Tätigkeit für den Versicherungsnehmer oder für ein mitversichertes Tochterunternehmen begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden von Dritten oder vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen wird.Wie bei jeder Haftpflichtversicherung beinhaltet die Leistungspflicht des Versicherers bei Vorliegen eines Versicherungsfalls folgendes:
- Prüfung der Haftpflichtfrage
- Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen
- Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen
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- Beispiele
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Beschaffung:
- Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage
- Auswahl eines insolventen Lieferanten, dessen mangelnde Leistungsfähigkeit absehbar war
Produktion:
- Unterlassene oder unzureichende Marktanalysen
- Entscheidung für eine ungeeignete Produktionsanlage
- Aufbau überhöhter Produktionskapazitäten
Absatz:
- Warenverkauf auf Kredit an Unternehmen mit unzureichender Bonität
- Verluste durch fehlerhafte Angebotskalkulation
- Lückenhafte Rückrufaktion
- Werbeaktion verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Finanz- und Rechnungswesen:
- Fehlerhafte Kredit- und Finanzierungspolitik
- Verjährung von Forderungen
- Fehlerhafte Rechnungsprüfung
Planung und Organisation:
- Firmenakquisition zu ungünstigen Konditionen
- Outsourcing führt zu steuerlicher Mehrbelastung
Personalwesen:
- Formfehler bei Kündigungen
- Fehlende oder unzureichende Kontrollsysteme ermöglichen Veruntreuungen durch Mitarbeiter oder Dritte
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Wir beraten Sie gerne.