• Gruppen-Unfallversicherung

    Gruppen-­Unfall­versicherung

    Mitarbeiter­bindung und Mehr­werte für Ihre Firmen­kunden?

Gruppenunfall

Eines der zentralen Themen von Arbeitgebern ist die Gewinnung und Bindung von qualifizierten und motivierten Arbeitskräften.

Wie wäre es mit einem Geschenk an die Mitarbeiter? Ein Geschenk, das sich jeder Chef leisten kann. Von dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren – der Abschluss einer privaten Gruppen-Unfallversicherung der Provinzial.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die Vorteile für alle Beteiligten liegen auf der Hand
        • Die Mitarbeiter sind privat unfallversichert und haben rund um die Uhr Schutz vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
        • Der Arbeitgeber drückt mit dieser für den Arbeitnehmer kostenlosen Absicherung seine soziale Verantwortung aus.
        • Die Arbeitnehmer fühlen sich durch ihren Arbeitgeber gut versorgt.
        • Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden.

     

Stellen Sie den Versicherungsschutz individuell für Ihre Kunden zusammen
  • Grafik Gruppenunfall
      • Kapitalleistung ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von 1%
      • Unfall-Rente ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von 50%
      • UnfallSoforthilfe 500 Euro bei einem unfallbedingten Knochenbruch
      • Reha-Management bis zu 100.000 Euro
      • Todesfall-Leistung
      • Kosmetische Operationen
      • Bergungskosten
      • Infektionen durch Zeckenstiche

     

Die steuerliche Behandlung von Gruppen-Unfallversicherungen
      • Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung für die Arbeitnehmer sind Betriebsausgaben.
      • Die Steuerpflicht für die Leistungen ist abhängig vom Anspruchsberechtigten und von der vereinbarten Verwendung.
      • So ist z.B. bei Direktanspruch des Versicherten die Versicherungsleistung einkommensteuerfrei. In diesem Fall unterliegen die gesamten aufgewendeten Beiträge der Lohnsteuer, die jedoch bis zu bestimmten Grenzen mit einem günstigen Steuersatz pauschal abgegolten werden können.
      • Erhält der Versicherte aber die Leistungen ohne vorher vereinbarten Direktanspruch, sind diese ebenfalls steuerfrei und die Beiträge erst im Leistungsfall maximal bis zur Höhe der erhaltenen Leistungen zu versteuern.
      • Vor Vertragsabschluss ist es sinnvoll, die für das Unternehmen steuerlich günstigste Gestaltung des Versicherungsvertrags zu ermitteln. Die unterstützende Beurteilung eines Steuerberaters ist hier hilfreich und wird empfohlen.

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